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17.06.09

Kartendienst

Googles Street View darf in Deutschland starten

Der Streit um mangelnden Datenschutz beim Google-Dienst "Street View" ist beigelegt. Der kalifornische Internet-Konzern habe die an ihn gestellten Forderungen akzeptiert, teilte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar mit. Schon bald könnte die Funktion in Deutschland verfügbar sein.

© DDP
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"Google hat rechtzeitig die Gelegenheit genutzt und ist auf unseren Kompromissvorschlag in allen Punkten eingegangen", sagte Caspar. Damit wird die Vorgehensweise beim Filmen von Straßenzügen für "Street View" in wichtigen Punkten verändert.

Google werde künftig bei allen Aufnahmen von Personen, Grundstücken oder Autos, gegen die Widerspruch eingelegt wird, in einer bestimmten Frist auch die Rohdaten unkenntlich machen, heißt es in der Mitteilung. Bislang gab es die Befürchtung, dass Google diese Rohdaten in die USA schicke - und sie möglicherweise in einem anderen Zusammenhang verwenden würde.

Die Datenschützer hätten zudem durchgesetzt, dass Betroffene auch schon vor der Veröffentlichung der Bilder Widerspruch einlegen können. Ende vergangener Woche war Google bereits den Forderungen europäischer Datenschützer entgegengekommen: Das Unternehmen will künftig in Europa öffentlich die Routen der Kamera- Autos ankündigen, bevor sie in einer Gegend ihren Einsatz beginnen.

Für "Street View" schickt der Suchmaschinen-Spezialist seit einiger Zeit mit 360-Grad-Kameras ausgestattete Autos durch die Lande. Für deutsche Städte ist der Dienst noch nicht verfügbar, er lässt sich aber bereits in Städten wie San Francisco und New York nutzen. Mit den aufgenommenen Bildern will Google seinen Karten- Dienst "Maps" erweitern, so dass der Nutzer am Computer-Bildschirm realitätsnahe "Kamerafahrten" durch die Straßen einer Stadt unternehmen kann. Gesichter und Kfz-Schilder werden mit Hilfe einer Software automatisch unkenntlich gemacht. In Europa und vor allem in Deutschland hatte sich allerdings vielerorts Protest geregt, da viele Menschen ihre Privatsphäre dadurch verletzt sehen.

Quelle: dpa/lw
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