02.10.12

Arzneimittel

Patienten können Nebenwirkungen selbst melden

Wer nach der Einnahme eines Medikamentes eine Nebenwirkung spürte, ging zum Arzt oder Apotheker. Doch ob das Problem weitergegeben wurde, wussten die wenigsten. Das kann jetzt jeder selbst ändern.

Foto: DW

Schlichtes, aber funktionales Formular: Jeder kann jetzt Nebenwirkungen melden – ob solche, die er selbst erlebt hat oder von Onkel, Tante, Oma oder Opa
Schlichtes, aber funktionales Formular: Jeder kann jetzt Nebenwirkungen melden – ob solche, die er selbst erlebt hat oder von Onkel, Tante, Oma oder Opa

Patienten können in Deutschland jetzt direkt mögliche Nebenwirkungen von Arzneimitteln an Behörden melden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Impfstoffe starteten die Testphase für ein Internetportal, um solche Berichte schneller und einfacher erfassen zu können. Dadurch sollen unbekannte Nebenwirkungen früher als bisher erkannt und – wenn nötig – Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet werden.

Über das neue Internetportal verbraucher-uaw.pei.de haben Patienten und Verbraucher nunmehr Zugang zu einem (relativ) einfachen Meldeformular. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können dort gemeldet werden, ohne dass dafür extra die Bestätigung eines Arztes notwendig ist. Der musste bislang nämlich die Art der Meldung, seine Meinung dazu und seine Qualifikation angeben.

Wer eine Nebenwirkung eingibt, wird zwar nach Kontaktdaten gefragt, doch die werden nicht veröffentlicht. Das Formular wird über eine sicherer Verbindung übertragen. Nach dem Absenden erhält der Nutzer zudem eine Bestätigung, die er abspeichern oder ausdrucken kann.

Ohnehin sollten die Betroffenen nicht einfach nur ihre Nebenwirkungen melden, sondern diese auch von einem Arzt diagnostizieren und bei Bedarf behandeln lassen.

Risiken sollen früh erkannt werden

Hintergrund ist eine geplante Gesetzesänderung in der Europäischen Union, mit der die Bedeutung von Patientenmeldungen gestärkt werden soll. Internationale Erfahrungen haben demnach gezeigt, dass die direkte Meldung von möglichen Arzneimittelnebenwirkungen durch Patienten dazu beitragen kann, Risiken frühzeitig zu erkennen. Dazu prüfen wissenschaftliche Mitarbeiter der Behörden unter anderem, ob eine Nebenwirkung neu oder verstärkt auftritt.

In Deutschland sind außerdem Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheker verpflichtet, Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu melden. Treten nach Impfungen Schäden auf, die sonst nicht so ausgeprägt zu finden sind, muss das örtliche Gesundheitsamt informiert werden.

In anderen Ländern sind die Erfahrungen mit dem "Selbstmelder"-Verfahren unterschiedlich. So wurde in Studien in Großbritannien, Kanada und den USA untersucht, wie sich die Nebenwirkungsberichte von Patienten und von "Gesundheits-Profis" unterscheiden. Die Betroffenen beschrieben eher die Folgen oder Symptome wie Übelkeit, Schwindel oder Schlaflosigkeit. Sie nannten weniger konkrete Diagnosen. Insgesamt gaben sie deutlich mehr Symptome zu Protokoll als das medizinische Fachpersonal.

In einer Studie in Norwegen waren 70 Prozent der gemeldeten Nebenwirkungen nicht schwerwiegend, in Dänemark waren es 55 Prozent.

Immerhin ein Drittel der gemeldeten Nebenwirkungen in einer dänischen Studie waren solche, die bis dahin nicht in den Produktinformationen aufgetaucht waren.

Quelle: AFP/cl
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