14.07.12

Erfindungen

Wie der Geistesblitz zum Verkaufsschlager wird

Ein Patent anzumelden, lohnt sich nur, wenn der Erfinder auch weiß, wie er es produzieren und vermarkten kann. Mit Erfindungen reich werden nur wenige — möglich aber ist es.

Foto: DPA
Gesichtsmuskeltrainer und Safttester - Wie Ideen Patente werden
Ein stolzer Patentinhaber kann sich für 15 Euro eine entsprechende Schmuckurkunde ausstellen lassen

Gesichtsmuskeltrainer, Fiberglasfingernägel, Herzmassagehandschuh: Das sind Hermann Borwalds* Stationen auf der Suche nach dem großen Coup. Er sitzt in seinem Hotelzimmer in Dubai und erzählt von den Erfindungen. Am Persischen Golf will er gerade Financiers für etwas ganz Neues an Land ziehen: ein Gerät, das anzeigt, ob zum Beispiel ein Orangensaft verdorben ist. Selbst erfunden hat Borwald seine Produkte allerdings nicht: Er ist Patentverwerter, er findet Erfinder. Mit ihnen zusammen oder allein meldet er für die Ideen ein Patent an – wenn es sich lohnt.

Zunächst einmal kosten Patente Geld, Zeit und manchmal auch Nerven. Im Moment vergingen bis zur tatsächlichen Patentvergabe durchschnittlich drei Jahre, sagt Bettina Berner vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München.

Den Antrag füllt der Erfinder am besten im Internet aus, denn das koste 20 Euro weniger als einen Papierantrag abzugeben. Insgesamt müsse der Anmelder bis zur Patenterteilung je nach Dauer des Verfahrens mit Ausgaben von rund 400 Euro rechnen.

Nicht jede Idee ist patentfähig

Maximal 20 Jahre laufe ein Patent, danach sei die Idee nicht mehr geschützt. Allerdings müsse der Patentinhaber ab dem dritten Jahr Verlängerungsgebühren zahlen. Die späteren Patentjahre seien teurer als die frühen: So koste eine Verlängerung anfangs 70 Euro, für das 10. Jahr müsse der Inhaber schon 350 Euro zahlen, für das 20. Jahr dann 1940 Euro. Wer die 20 Jahre voll ausnutzt, zahlt insgesamt je nach Art der Verwertung bis zu 14.000 Euro.

Auch ist nicht jede Idee patentfähig, warnt Berner. Es müsse eine technische Erfindung sein, die weltweit nicht zum Stand der Technik gehören dürfe. "Außerdem muss eine erfinderische Tätigkeit vorliegen." Erfinderisch sei eine Idee zum Beispiel nicht, wenn sie zu naheliegend ist. Habe Herr X bereits einen neuartigen Airbag für Autofahrer erfunden, sei es nicht besonders erfinderisch, wenn Frau Y einen Airbag für Beifahrer nach demselben Prinzip entwickelt. Zudem müsse die Erfindung gewerblich nutzbar sein.

Nur 40 bis 45 Prozent aller Anmeldungen haben laut Berner das Zeug zum Patent. 2011 erteilte die Behörde fast 12.000 Patente. Etwa neun Prozent aller Anmelder waren Einzelerfinder, der Rest überwiegend Unternehmen.

Stücklizenz gegen Patent

Ein Patent anzumelden, lohne daher nur, wenn der Erfinder wisse, wie er es produzieren und vermarkten könne, sagt Mike Hannemann vom Deutschen Erfinder-Verband. Selbst könne der Erfinder das in der Regel nicht. "Deshalb ist man gut beraten, wenn man mit der Industrie verhandelt", sagt Hannemann. Wer zum Beispiel einen besonderen Autoairbag erfunden hat, sollte ihn einem Autohersteller anbieten.

Dabei müsse er allerdings entscheiden, ob er das gesamte Patent abtreten wolle oder Stücklizenzen abgebe und dadurch an jedem verkauften Teil etwas verdiene. Der Vorteil einer Stücklizenz sei, dass der Erfinder sie auch an mehrere Hersteller gleichzeitig verkaufen könne. Der Nachteil: "Man weiß ja vorher nicht, wie die Erfindung einschlägt", erklärt Hannemann. Das gesamte Patent zu verkaufen, bringe dafür einmalig einen festen, größeren Betrag.

Reich werden könne ein Patentinhaber durchaus, sagt Borwald. "Wenn Sie ein Produkt wirklich zum Weltmarktführer machen, dann können Sie, wenn Sie Glück haben, als Schumacher rausgehen." Gemeint ist Formel-1-Profi Michael Schumacher, also ein echter Spitzenverdiener.

Zahnschiene für feste Lippen

Zu große Hoffnungen seien aber auch nicht angebracht. "So lange das nicht funktioniert, verdienen Sie halt gar nichts, null." Eine Nase für die richtige Idee gehöre dazu. "Und das Nächste ist, dass man ganz nüchtern überlegt: Braucht das die Menschheit?"

Eine Zahnschiene zum Trainieren der Lippenmuskeln, um Falten vorzubeugen – das braucht die Menschheit, wenn es nach Borwald geht. "Es gibt definitiv nichts anderes auf der Welt, um die Lippe fest zu machen, als sie eben auf diese Art und Weise zu behandeln." Drei Minuten morgens und drei Minuten abends setzen Frauen sie ein und schieben die Lippen über eine kleine Wölbung.

Solche Ideen findet Borwald manchmal durch Zufall, manchmal durch Stöbern in der Datenbank des Patentamts. Eine Zahnärztin habe dort ein Gebrauchsmuster des Gesichtsmuskeltrainers angemeldet. "Ich habe den Namen 'Lippentrainer' gesehen und gedacht, okay, das könnte was sein." Also machte Borwald aus dem Gebrauchsmuster ein Patent.

Schutzrecht für Designs

Das Gebrauchsmuster sei genauso ein Schutzrecht wie das Patent, koste aber weniger, laufe nur maximal zehn Jahre und brauche keine drei Jahre Bearbeitungszeit, erklärt Berner. Deshalb heiße es auch "kleines Patent". Größter Unterschied zum echten Patent: Die Behörde prüft nicht, ob die Erfindung tatsächlich schutzfähig ist. "Geprüft wird erst im Streitfall."

Solange sich zum Beispiel niemand beschwere, die Idee als Erster gehabt zu haben, bestünden die gleichen Rechte wie bei einem Patent. Aus der Gebrauchsmuster-Datenbank des Patentamtes hat Borwald schon manch eine Idee zum Patent erhoben.

Neben dem Patent und dem Gebrauchsmuster gebe es auch noch das Geschmacksmuster und die Marke. Während das Patent ein Schutzrecht für technische Erfindungen sei, handele es sich beim Geschmacksmuster um ein Schutzrecht für Designs. Eine Marke sei im Vergleich dazu das Schutzrecht für Namen, erklärt Berner.

Borwald arbeitet nur mit Patenten. Momentan versucht er sich neben dem O-Safttester und dem Lippentrainer auch noch an samtweichen und trotzdem stabilen Fingernägeln aus Fiberglas. Ein anderes aktuelles Projekt sei ein Herzmassagehandschuh, der "Klick" macht, wenn der Benutzer den Brustkorb des Patienten zu fest drückt. Ob ihn seine Patente inzwischen auf Schumacherniveau gehoben haben, behält der Erfinder-Finder lieber für sich.

Quelle: dpa
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