12.12.12

Falschaussage

Hollywood-Star Lindsay Lohan drohen acht Monate Haft

Diesmal könnte es ernst werden für Lindsay Lohan: Die Staatsanwaltschaft würde sie gerne für acht Monate hinter Gittern sehen.

Foto: REUTERS

Wegen einer Falschaussage könnte Lindsay Lohans Bewährung aufgehoben werden
Wegen einer Falschaussage könnte Lindsay Lohans Bewährung aufgehoben werden

Wegen einer Falschaussage muss sich der Hollywoodstar nun verantworten: Wie der Promiblog "TMZ.com" berichtet, wird am Mittwoch voraussichtlich die Bewährung des 26-jährigen Hollywoodstars widerrufen - das würde automatisch zu einem Gefängnisaufenthalt führen.

Lohan wird beschuldigt, im Sommer nach einem Zusammenstoß mit einem Auto die Polizei angelogen zu haben. Sie behauptete damals, dass sie bei dem Unfall nicht hinterm Steuer gesessen hätte - offenbar eine Lüge, denn mehrere Zeugen behaupten das Gegenteil. Dies könnte nun laut "TMZ.com" dazu führen, dass sie zu einer 245-tägigen Gefängnisstrafe verurteilt wird.

Auf Bewährung befindet sich Lohan, nachdem sie vor einigen Jahren betrunken hinterm Steuer erwischt wurde und sie sich 2011 außerdem den Diebstahl einer Halskette zu schulden kommen ließ. Nach dem Vorfall wurde sie bereits zu 120 Tagen Haft und 480 Stunden Sozialdienst verurteilt. Zudem warf man ihr vor Kurzem vor, eine Frau in einem New Yorker Nachtclub geschlagen zu haben. Das dementiert sie allerdings vehement.

Lohan begleitet "The Wanted"

Seit Jahren hat die Hollywood-Darstellerin immer wieder Ärger mit der Justiz und kämpft seit Langem gegen ihre Alkohol- und Drogensucht. Ihr Umfeld ist mehr als besorgt.

Momentan begleitet Lohan die Band "The Wanted" auf Tour in deren britischer Heimat. Die 26-Jährige ist mit dem "Wanted"-Mitglied Max George liiert - was seinen Kollegen bitter aufstößt: Sie fürchten Lindsays schlechten Einfluss auf die Band und würden sie am liebsten sofort wieder nach Hause schicken. Zur angesetzten Anhörung, die am Mittwoch in Los Angeles stattfindet, wird sie nicht erscheinen müssen. Bleibt abzuwarten, wie sich das auf das Urteil der Richterin auswirkt.

Quelle: BM
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