03.12.12

Nach Festnahme

Schauspielerin Lindsay Lohan verweigert Alkoholentzug

Bekannte der 26-Jährigen sagen, Lohan ignoriere ihr Suchtproblem. Selbst eine drohende Gefängnisstrafe könne sie nicht überzeugen.

Foto: REUTERS

Lindsay Lohan verbüßt derzeit eine Bewährungsstrafe
Lindsay Lohan verbüßt derzeit eine Bewährungsstrafe

Die Schauspielerin, die vergangene Woche eine Frau in einem New Yorker Club geschlagen haben soll und danach festgenommen wurde, hat angeblich ihren Freunden, die sie davon überzeugen wollten, einen Entzug zu machen, erklärt, dass sie diesen nicht nötig habe. So berichten die Nahestehenden der 26-Jährigen gegenüber "TMZ.com", dass sie ganz einfach nicht glaube, ein Alkoholproblem zu haben - obwohl vor wenigen Tagen das Gerücht aufkam, sie würde bis zu zwei Liter Wodka am Tag trinken.

Als Beweis dafür, dass sie kein Problem habe, würden ihre drei kürzlich abgedrehten Filme dienen, soll Lohan, die bereits sechs Mal in einer Entzugsklinik behandelt wurde, erklärt haben. Selbst eine drohende Gefängnisstrafe, die durch einen Entzug reduziert werden könnte, würde das Hollywood-Starlet nicht von einem Reha-Aufenthalt überzeugen.

Während Lohan selbst glaubt, kein Problem zu haben, machen sich ihre Freunde große Sorgen. "Das Feiern, der Alkohol und die Drogen - das ist ihr Weg, mit ihren sich anhäufenden rechtlichen und Karriere-Sorgen klar zu kommen", erklärte ein Freund gegenüber "Radar Online". "Es ist, als würde sie absichtlich versuchen, sich selbst zu zerstören."

Die 26-Jährige verbüßt derzeit eine Bewährungsstrafe, nachdem sie im Juli 2011 wegen des Diebstahls einer Halskette schuldig gesprochen worden war. Da sie sich auch damals aufgrund einer vorangegangenen Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer noch auf Bewährung befand, war sie vor Gericht zu einer Haftstrafe und fast 500 Stunden Sozialdienst verurteilt worden.

Im Moment droht ihr außerdem eine erneute Strafe, da sie nach einem Autounfall im Juni gegenüber der Polizei behauptet hatte, den Wagen nicht gefahren zu haben. Da Augenzeugen allerdings das Gegenteil bezeugten, wird ihr nun Falschaussage vorgeworfen.

Quelle: BMO
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