Inzest-Fall von Amstetten
Josef Fritzl droht Anklage wegen Sklaverei
Der Inzest-Verdächtige von Amstetten könnte der Staatsanwaltschaft zufolge auch wegen Sklavenhaltung angeklagt werden. Die Aussage einer Gerichtspsychiaterin stützt eine entsprechende Anklage gegen den 73-jährigen Josef Fritzl. Dem Angeklagten drohen dann bis zu 20 Jahre Haft.
Außerdem sei die Vernehmung Elisabeths, die als 18-Jährige in den Keller gesperrt wurde, inzwischen abgeschlossen, sagte der St. Pöltener Staatsanwalt Gerhard Sedlacek. Derzeit steht noch ein psychologisches Gutachten zu Josef Fritzl aus, der weitgehend geständig ist. Ihm könnten bis zu 20 Jahre Haft drohen.
Zur Begründung des außergewöhnlichen Anklagepunktes hieß es, Josef Fritzl habe seine Opfer in eine sklavenähnliche Lage versetzt. Die dauerhafte Gefangenschaft der Opfer und der Zwang zum Geschlechtsverkehr könnten unter den Paragraf Sklavenhandel fallen, schreibt das österreichische Nachrichtenporta "oe24".
Die Aussage der Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith stützt die Anklage: Sie hatte bei ihrer Analyse des Doppellebens von Josef Fritzl gesagt, er habe sich seine Tochter "als Partnerin herangezogen. Er hat sich letztlich eine jederzeit verfügbare Sklavin gehalten." Eine Anklage nach diesem Paragraf sei auch laut ORF in Österreich einzigartig.
Josef Fritzl wird vorgeworfen, seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies eingesperrt und missbraucht zu haben.
Er bekam mit ihr sieben Kinder, von denen eines nach der Geburt starb. Die Staatsanwalt erwägt deswegen auch, Anklage wegen Mordes gegen ihn zu erheben, denn das Baby hätte mit adäquater medizinischer Behandlung vielleicht überleben können.
Drei der Kinder Elisabeths wuchsen bei der Mutter in dem Kellerverließ auf, die anderen in der Wohnung von Josef F. und seiner Frau. Die Einlieferung der lebensgefährlich Erkrankten 19-jährigen K. Fritzl in eine Klinik hatte das Verbrechen im April ans Tageslicht gebracht.
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