Urteil
Haftstrafe für Berliner Rapper wegen Mordaufruf
Dienstag, 11. Januar 2011 11:35 - Von Michael MielkeErstmals sind von einem Strafgericht Musiker der Hip-Hop-Szene wegen ihrer Texte verurteilt worden. Ein Moabiter Schöffengericht verhängte gestern gegen einen Musikproduzenten wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Aufforderung zu Straftaten zehn Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung.

Zwei weitere Angeklagte erhielten eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine
Geldstrafe von 1350 Euro. Grundklage der Anklage waren zwei im Jahr 2005
produzierte CDs auf dem Label "Hirntot", von denen etwa 70
verkauft und deren Songs im Internet veröffentlicht wurden. Auf einer CD mit
dem Titel "1. Mai Steinschlag" wird der Anklage zufolge
„fantasievoll, brutal, grausam, detailliert und dabei frei von Komik und
Ironie die Jagd auf Polizisten, deren Folter, Verstümmelung, Sezierung und
Ermordung“ beschrieben.
Die Angeklagten zeigten sich reuig. "Wir waren noch total unbekannt und wollten unbedingt auffallen", sagte der 24-jährige Björn D. Die Drohungen seien aber "auf keinen Fall ernst gemeint" gewesen. Der Produzent gilt als Spiritus Rektor der Gruppe und schrieb auch die meisten Texte. Einen Tag vor dem Prozess wurden bei ihm bei einer Hausdurchsuchung erneut Lieder mit gewaltverherrlichenden Inhalten gefunden. Das führe zu einem weiteren Strafverfahren, kündigte der Staatsanwalt an.
Musiker entschuldigen Tat mit Übermut
Der 22-jährige Tomasz M. sprach von "gedankenlosem Übermut", er habe nur provozieren wollen. Raphael B., mit 26 Jahren der Älteste, schriebe im Vorfeld des Prozesses an Monika Griefahn sogar einen Entschuldigungsbrief: "Nach langem Nachdenken, das insbesondere durch das Strafverfahren ausgelöst wurde, bin ich zu der Erkenntnis gelangt, über das Ziel hinaus geschossen zu haben." Griefahn antwortete, sie finde es bedauerlich, dass der Germanistik-Student "erst dieses Strafverfahrens bedurfte, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen".
Für den Anklagevertreter war klar: "In dieser Branche geht es um viel Geld und darum, möglichst schnell berühmt zu werden." Bekannte Rapper wie die Angeklagten hätten Vorbildfunktion. Und es bestehe durchaus "die Gefahr, dass Jugendliche sich auch mit den Inhalten dieser Texte identifizieren" könnten.
Die Richterin sprach von "Machwerken" und einem erheblichen Gefährdungspotenzial. Diese Art Texte seien "Futter für Amokläufer, die in ihren Gewaltfantasien angestachelt werden".
Erschienen am 10.06.2008
















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