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10.02.12

Anschlag auf US-Soldaten

Höchststrafe für Frankfurter Flughafenattentäter

Frankfurter Flughafen vor knapp einem Jahr: Arid Uka steigt vor dem Terminal in einen Bus und feuert mit einer Pistole auf US-Soldaten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun die Höchststrafe gegen den Attentäter verhängt.

dapd/DAPD

Mit Kopfschüssen hat er im März 2011 zwei US-Soldaten aus nächster Nähe getötet. Zwei andere ...

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Gut elf Monate nach den tödlichen Schüssen auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist der Attentäter Arid U. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Anklage. Das Urteil erging wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit drei versuchten Morden und zweifacher schwerer Körperverletzung. Der heute 22-jährige Arid U. hatte am 2. März vergangenen Jahres auf dem Frankfurter Flughafengelände zwei amerikanische Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt, ein weiterer entging seinen Schüssen nur, weil die Waffe Ladehemmung hatte.

Die Bundesanwaltschaft hatte auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert und dem Angeklagten Heimtücke, niedrige Beweggründe und "Züge von Grausamkeit" vorgeworfen. Arid U. habe möglichst viele US-Soldaten, die auf dem Weg nach Afghanistan waren, töten wollen und sei nur durch Ladehemmung seiner Waffe davon abgehalten worden.

Persönlicher Beitrag zum Dschihad

Der 22 Jahre alte Uka nahm den Urteilsspruch mit verschränkten Armen und äußerlich regungslos auf. Ihm droht nach der Haft die Abschiebung ins Kosovo, weil er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Die US-Soldaten waren in Frankfurt gelandet. Vor dem Terminal wartete ein Bus, um sie zur Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz zu bringen. Von dort aus sollte es weiter zum Einsatz in Afghanistan gehen. Der Täter wartete, bis die unbewaffneten Soldaten in den Bus eingestiegen waren und schoss dann in dem engen Gang auf sie.

Die Anklage hatte sich überzeugt gezeigt, dass Uka mit der Tat seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad (Heiligen Krieg) leisten wollte. Er habe sich zum "Herrn über Leben und Tod gemacht" und seine Opfer willkürlich ausgesucht. Die Bundesanwaltschaft ging auch davon aus, dass Uka ein Einzeltäter war, der sich über das Internet radikalisiert hat. Uka selbst hatte vor Gericht gestanden. "Ich musste etwas tun und habe geglaubt, dass es keine Alternativen dazu gibt", versuchte er seine Tat zu erklären.

Die Anklage sieht in Arid U. einen islamistischen Terroristen. Die Verteidigung sprach dagegen von einem jungen Menschen, "der Amok gelaufen ist". Sie sah die Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht gegeben.

Jugendstrafrecht kam nicht infrage

Arid U. war kurz vor dem Anschlag 21 Jahre alt geworden. Jugendstrafrecht kam deswegen nicht infrage. Der mittlerweile 22-Jährige hatte die Tat im Prozess gestanden. Sie gilt als der erste islamistisch motivierte Anschlag mit Todesopfern in Deutschland.

Ursprünglich sollte das Urteil bereits im Januar verkündet werden. Der Termin war verschoben worden, um einen nachträglich geladenen Zeugen zu vernehmen. Hinweise auf einen Aufenthalt des Angeklagten in einem fundamentalistischen islamischen Sommerlager in Bosnien erhärteten sich dadurch allerdings nicht.

Quelle: dpa/dapd/nbo
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