Prozess
Galeristin muss für 20 Jahre alte Pommes zahlen
Das Oberlandesgericht München hat dem Künstler Stefan Bohnenberger 2000 Euro plus Zinsen zugesprochen, weil in seiner Ex-Galerie zwei 22 Jahre alte Pommes verschollen sind.
Von Till Erdtracht
Ranzig, schrumplig – und dennoch wertvoll: Für den Verlust von mehr als 20 Jahre alte Pommes frites muss eine Galeristin 2.000 Euro plus Zinsen an einen Künstler bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) am Donnerstag und hob damit ein Urteil aus erster Instanz auf.
Der Künstler Stefan Bohnenberger hatte die beiden Pommes Anfang der 1990er Jahre als Vorlage für ein goldenes Kreuz benutzt. Er ist der Meinung, es handelt sich nicht nur bei der Goldskulptur namens "Pommes d’ Or" um Kunst, sondern auch bei der Pommesvorlage.
Die Frage des künstlerischen Werts blieb zwar offen. Allerdings hatten die Pommes nach Auffassung des Gerichts zweifelsohne einen wirtschaftlichen Wert. Eine Kunstliebhaberin habe bei der Verhandlung Ende Januar glaubhaft ausgesagt, sie hätte dem Künstler die Pommes für 2.500 Euro abgekauft, hieß es in der Urteilsbegründung. Auf die Frage, ob die Pommes Kunst darstellten, komme es nicht an.
Galeristin verletzte ihre Pflichten
Das OLG argumentierte zudem, die Galeristin habe ihre Pflicht verletzt, weil sie die damals bei ihr in einer Ausstellung gezeigten Originalpommes verloren habe. Der Richter verwies auf den "Galerievertrag" zwischen den Parteien. Demzufolge musste die Galerie bedeutsame Gegenstände des Künstlers sorgfältig aufbewahren. Und dazu zählten auch die Originalpommes.
Das Münchner Landgericht hatte die Klage Bohnenbergers im Mai vergangenen Jahres unter anderem mit der Begründung abgewiesen, die Galerie habe keine Aufbewahrungspflicht dafür gehabt.
Die Galeristin hatte nach der Verhandlung vor dem OLG gesagt, dem Künstler gehe es "nur um Kohle". Sie habe ihm "die verschrumpelten Dinger", die Pommes, "schon dreimal angeboten", bevor sie abhanden gekommen seien.
Bohnenberger sagte nach dem Urteil, er sei "absolut erleichtert". Er habe insgesamt sechs Jahre für die Entscheidung gekämpft.
Die Gegenseite habe sich in Widersprüche verfangen, betonte der in Belgien lebende Künstler: Die Galeristin habe betont, sie halte die Pommes nicht für Kunst – dennoch habe sie sie jahrelang aufbewahrt. Gegen das Urteil des OLG ist keine Revision möglich.
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