Kunst oder Trash?
Bizarrer Streit um 22 Jahre alte Pommes Frites
Alt ist noch lange nicht gleich schlecht: Der Künstler Stefan Bohnenberger und seine frühere Galerie streiten, ob für vertrocknete Fritten Schadensersatz gezahlt werden muss.
Im Streit um den Wert von zwei 22 Jahre alte Pommes Frittes will das Oberlandesgericht München seine Entscheidung verkünden. Der Künstler Stefan Bohnenberger und seine frühere Galerie streiten, ob für die vertrockneten Fritten Schadensersatz gezahlt werden muss.
Der Künstler hatte bei der Trennung von der Münchner Galerie "Mosel und Tschechow" die Pommes zurückverlangt, die Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens "Pommes d’or" waren. Doch die Galerie konnte die Original-Pommes aus dem Jahr 1990 nicht mehr finden.
Der Künstler verlangte deshalb mindestens 2000 Euro für die verlorenen Pommes. Der Zivilsenat unter Vorsitz von Richter Hartmut Fischer muss nun klären, ob die Galerie eine Aufbewahrungspflicht verletzt hat.
Kein eigenens Kunstwerk
Die Galeristin Andrea Tschechow sieht in den Pommes kein Kunstwerk, das aufgehoben werden musste – im Gegenteil. Es sei kein eigenes Kunstwerk.
Sobald die Gold-Pommes gegossen waren, hätten die Vorlagen mindestens gekennzeichnet oder sogar vernichtet werden müssen, da das Goldobjekt ein Unikat sei.
Der Künstler, sein Anwalt und eine befreundete Sammlerin sehen das anders – die Sammlerin hätte sogar 2500 Euro für die alten Fritten bezahlt, wie sie im Januar vor Gericht sagte.
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