Schwerverbrecher
Dritter Sicherungsverwahrter zieht nach Jenfeld
Das Hamburger Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Sicherungsverwahrte Jens B. sofort entlassen werden muss. Auch er zieht in das Wohnheim.
Am Freitag ist der dritte Sicherungsverwahrte in das Haus in Jenfeld eingezogen. Jens B. wurde am Nachmittag aus der Sicherungsverwahrung entlassen und in das Haus gebracht, in dem der Senat insgesamt drei Wohnungen für ehemalige Schwerverbrecher eingerichtet hat.
Polizisten vor dem Haus in Jenfeld
Anders als Hans-Peter W. und Karsten D., die seit einigen Wochen in Jenfeld wohnen, soll Jens B. nach Informationen von "Morgenpost Online" nicht von der Polizei überwacht werden. Zwar war die Polizei gestern vor Ort. "Diese Maßnahme hat nichts mit der Gefährlichkeit des Mannes zu tun, sondern ist eine Maßnahme, die den Gesamtumständen geschuldet ist", erklärte Polizeisprecher Mirko Streiber.
Seit dem Einzug des ersten Sicherungsverwahrten Hans-Peter W. hatten Anwohner in Jenfeld vehement gegen die neuen Nachbarn protestiert. Die Polizei musste mehrmals anrücken. Bei der aktuellen Maßnahme handele es sich nur um eine vorübergehende, so Streiber weiter.
B. hat sich wegen einer schweren Sexualstraftat mehr als zehn Jahre in der nachträglich verhängten beziehungsweise verlängerten Sicherungsverwahrung befunden. Er gehörte damit zu den Fällen, über die nach einer Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes neu geurteilt werden musste, ob die Sicherungsverwahrung fortbestehen sollte. Diese Entscheidung hatte das Landgericht Hamburg am 29. Dezember gefällt – und entschieden, dass Jens B. künftig in Freiheit leben soll.
Freilassung stützte sich auf zwei Gutachten
Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Göttingen, die Jens B. ursprünglich angeklagt hatte, eine Beschwerde eingelegt. Das Hamburger Oberlandesgericht wurde angerufen, um sich mit dem Fall zu befassen. Am Freitag dann hat das OLG die Entscheidung gefällt, die Beschwerde aus Niedersachsen zu verwerfen und Jens B. mit sofortiger Wirkung zu entlassen.
B. hatte vor seiner Sicherungsverwahrung bereits eine Haftstrafe von 15 Jahren verbüßt. Verurteilt wurde der Hamburger im Juli 1986, weil er als 25-Jähriger in Göttingen eine Studentin vergewaltigt und anschließend auf sie eingestochen hatte. Die Frau überlebte nur knapp. Es war nicht die erste Verurteilung: Zum Tatzeitpunkt in Göttingen war Jens B. bereits wegen mehrerer Sexualdelikte vorbestraft.
Das Hamburger Landgericht hatte seine Entscheidung zur Freilassung von Jens B. im Dezember auf zwei Gutachten gestützt. In diesen Gutachten waren beide Sachverständige nach Aussage des Gerichts zu dem Ergebnis gekommen, "dass bei dem Betroffenen nicht mehr die Gefahr bestehe, dass er erhebliche Straftaten begehen werde".
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