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Costa Concordia

Deutsche Passagiere schließen sich Sammelklage an

Die Reederei des havarierten Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia hat jedem Passagier eine pauschale Entschädigung von 11.000 Euro angeboten. In den USA bereiten Anwälte eine Sammelklage vor und wollen deutlich mehr Schmerzensgeld – deutsche Opfer-Anwälte ziehen mit.

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Gekenterte Costa Concordia: Acht Bundesbürger werden noch immer vermisst
Foto: dapd
Gekenterte Costa Concordia: Acht Bundesbürger werden noch immer vermisst

Zwei Wochen nach der Havarie der Costa Concordia kommen die angekündigten Klagen gegen die Veranstalter der Kreuzfahrt im Mittelmeer in Gang. Wie am Freitag bekannt wurde, warf Peruaner Gary Lobaton der Eignerfirma Carnival in einer Klage vor, die Menschen an Bord nicht rechtzeitig gewarnt zu haben.

Lobaton zählte zu den mehr als eintausend Besatzungsmitgliedern der Costa Concordia, die am 13. Januar vor der italienischen Insel Giglio auf Grund gelaufen und gekentert war. Die Schadenersatzklage wurde im Namen Lobatons und aller anderen Besatzungsmitglieder und Passagiere in Chicago eingereicht, die sich während der Katastrophe an Bord befanden. Sie richtet sich gegen Carnival und ihre italienische Tochterfirma Costa Crociere. In der Klageschrift heißt es, die Reisenden seien vom Kapitän Francesco Schettino „verlassen“ worden.

Mindestens 16 deutsche Opfer des Costa-Concordia-Unglücks wollen sich der Sammelklage in den USA anschließen. „Wir beabsichtigen, uns in der kommenden Woche einer Klage eines Kollegen in New York anzuschließen“, sagte der Opfer-Anwalt Hans Reinhardt am Freitag. Dabei gehe es um rund 120.000 Euro Schmerzensgeld pro Passagier und mindestens eine Dreiviertelmillion Euro hinsichtlich jedes Todesopfers, sagte Reinhardt.

Bislang vertritt der Rechtsanwalt nach eigenen Angaben 16 Betroffene des Schiffunglücks. Darüber hinaus hätten sich weitere Opfer bei ihm gemeldet. Ein New Yorker Rechtsanwalt vertritt den Angaben zufolge ebenfalls Betroffene des Unglücks. „Ich stehe mit dem amerikanischen Anwalt in telefonischem Kontakt“, sagte Reinhardt.

Klagen in Amerika und Italien möglich

Die Klage in den USA richtet sich laut Reinhardt gegen das Unternehmen Carnival mit Hauptsitz in Miami. Carnival ist die Muttergesellschaft des Kreuzfahrtanbieters Costa Crociere. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl in den USA, als auch in Italien geklagt werde, sagte Reinhardt. So sei denkbar, die Schmerzensgeldforderungen wegen erlittener Traumata oder aufgrund von Todesfällen in Amerika einzuklagen und den Schadenersatz in Italien von der Reederei selbst zu verlangen.

Eine Klage in Deutschland sei „eher unwahrscheinlich“, da sich die Firmenadressen der Reederei hierzulande bislang als „eine Art Briefkastenfirmen“ herausgestellt hätten, sagte Reinhardt.

Ein italienischer Verbraucherschutzverband hatte bereits vor etwa einer Woche angekündigt, sich an einer von zwei US-Anwaltskanzleien vorbereiteten Sammelklage gegen den in Florida ansässigen US-Konzern Carnival zu beteiligen.

11.000 Euro Entschädigung angeboten

Der Kreuzfahrtanbieter Costa Crociere hatte den Passagieren des havarierten Schiffes jeweils 11.000 Euro Entschädigung angeboten. Mit dem Geld sollen verloren gegangenes Gepäck und erlittene Traumata abgegolten werden, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. Zudem wolle die Firma den Passagieren den vollen Preis ihrer Kreuzfahrt sowie die nach dem Unglück entstandenen Reisekosten und Ausgaben für medizinische Zwecke zurückerstatten.

An Bord des Kreuzfahrtschiffs waren zum Zeitpunkt des Unglücks am 13. Januar rund 4200 Menschen. Bislang wurde der Tod von 16 Menschen bestätigt, darunter waren auch vier deutsche Opfer. Acht Bundesbürger werden nach Angaben des Auswärtigen Amtes noch immer vermisst.

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Die Tragödie der "Costa Concordia"
dapd/AFP/BMO

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