Irrtümliche Notwehr
BGH spricht Rocker nach Tötung von Polizist frei
Als die Polizei sein Haus durchsuchen wollte, schoss ein Rocker 2010 um sich und tötete einen Polizisten. Der Mann wurde wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das "Hells Angels"-Mitglied freigesprochen.
Weil er einen Polizisten hinter einer geschlossenen Tür erschossen hat, sollte ein Mitglied der Rockerbande "Hells Angels" für neun Jahre in Haft.
Überraschend hat der Bundesgerichtshof einen wegen der Tötung eines Polizisten zu einer Haftstrafe verurteilten Rocker aus Rheinland-Pfalz vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Das führende "Hells Angels"-Mitglied habe irrtümlich eine Notwehrlage angenommen und deshalb letztlich straflos gehandelt, betonte der BGH in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befand der 2. Strafsenat des BGH in seinem Urteil. Die Polizeigewerkschaften reagierten entsetzt auf den BGH-Spruch. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "fatalen Signal".
Der tödliche Schuss fiel am 17. März 2010, als Mitglieder eines Sondereinsatzkommandos (SEK) der Polizei am frühen Morgen mit einem Durchsuchungsbefehl in die Wohnung des Mannes in Anhausen im Kreis Neuwied eindrangen. Der im Schlaf überraschte Mann nahm nach BGH-Angaben an, "es handle sich um schwerbewaffnete Mitglieder der "Bandidos", die ihn und seine Verlobte töten wollten".
Der Rocker hatte einen hinter der teilverglasten Haustür seines Hauses stehenden Polizisten erschossen, weil er annahm, es handele sich um ein Mitglied des rivalisierenden Rockerclubs. Die Razzia war Teil groß angelegter Ermittlungen im Westerwälder Rotlichtmilieu.
Eine Kugel traf einen 42 Jahre alten Polizisten und verletzte ihn tödlich. Als der Rocker die Aufbruchgeräusche gehört hatte, rief er noch "Verpisst Euch!" und schaltete das Licht im Treppenhaus ein. Doch die SEK-Beamten reagierten darauf nicht und gaben sich nicht zu erkennen.
Das Landgericht Koblenz hatte im Februar den 44-jährigen Rocker aus Anhausen (Kreis Neuwied) wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Insgesamt erhielt er – auch wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung – eine neunjährige Freiheitsstrafe.
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags. Der Rocker habe zwar irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen.
Abgabe eines Warnschusses war nicht zumutbar
Dem widersprach der 2. Strafsenat des BGH. Im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr sei dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen.
Nach ständiger Rechtsprechung sei "die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr". Danach müsse der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und gegebenenfalls auch ein Warnschuss abgegeben werden. Wenn Warnungen aber in der konkreten "Kampflage" keinen Erfolg versprächen, dürfe auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. "Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, war dem Angeklagten daher nicht anzulasten", unterstrich der BGH.
Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut betonte jedoch: "Das Urteil kann dazu führen, dass Schwerstkriminelle glauben, sie dürften durch Türen schießen, wenn die Polizei sie festnehmen will. Das ist ein ebenso fatales wie falsches Signal." Für die Gewerkschaft der Polizei sei es ein Skandal, dass das Hells-Angels-Mitglied in den Besitz legaler Waffen habe kommen können.
Die kleinere Deutsche Polizeigewerkschaft bezeichnete das Urteil als Katastrophe. "Damit wird Menschen, die im Rockermilieu leben und sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlen, ein Freibrief zum ungehinderten Schießen erteilt", sagte der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende Werner Kasel in Mainz.
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