Gerichtsurteil
An Mario Barth ist nicht alles schützenswert
Im Streit um das Motiv eines T-Shirts von Mario Barth hat der Berliner Comedian vor Gericht den Kürzeren gezogen. Der Richter sah die Pointe als nicht allzu besondere Leistung des Entertainers an, vielmehr als "allgemeine Lebensweisheit".
Der Komiker Mario Barth (38) hat vergeblich versucht, den Spruch "Nicht quatschen – machen" für sich zu vereinnahmen. Eine entsprechende Klage Barths wies das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch ab. Der Slogan sei nicht schutzfähig, sondern eine "allgemeine Lebensweisheit", befand das Gericht.
Barth hatte T-Shirts mit der Aufschrift verkauft und war gegen einen weiteren Hersteller vorgegangen. Die T-Shirts seien nicht so ähnlich, dass von einer Nachahmung gesprochen werden könne, befand das Gericht. Zudem sei Barth nicht der Schöpfer des Slogans. So sei der Spruch in Mundart zuvor schon Motto des Düsseldorfer Karnevals gewesen: "Nit quake – make".
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