31.05.11

Freispruch für Kachelmann

Urteil ohne Beweis für Schuld - oder Unschuld

Das Landgericht Mannheim hat den Moderator Jörg Kachelmann freigesprochen. Weder Schuld noch Unschuld konnten bewiesen werden - weshalb Kachelmann als unschuldig zu gelten hat. Tatsächlich aber, so das Gericht, laste auf Kachelmann nun der "möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffende Verdacht" des potenziellen Vergewaltigers.

Quelle: Reuters
31.05.11 2:42 min.
Das Landgericht Mannheim hat den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

132 Tage war Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft. 44 Verhandlungstage gab es vor dem Landgericht Mannheim. Fast neun Monate hatte sich der 52-Jährige wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin verantworten müssen. Das Urteil fiel am Dienstag nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Damit endete einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik – letztlich ohne Beweise für eine schuld des Angeklagten oder für seine Unschuld.

"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Es bestünden aber "begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann". Deshalb sei er "nach dem Grundsatz 'in dubio pro reo' freizusprechen."

Es gebe keine tragfähige Grundlage für die Verurteilung Kachelmanns, sagte Seidling. Das Gericht sei überzeugt, die juristisch richtige Entscheidung getroffen zu haben, verspüre darüber aber keine Befriedigung. "Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenziell rachsüchtige Lügnerin", sagte Seidling in der Urteilsbegründung. "Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage."

Seine langjährige Geliebte hatte den TV-Moderator beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Der 52-Jährige hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen. Auch rechtsmedizinische Gutachten ließen den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte. Nicht eindeutig sind nach Ansicht des Gerichts auch die DNA-Spuren am Messer.

Das Gericht wies darauf hin, dass sowohl die Nebenklägerin als auch Kachelmann in Teilen die Unwahrheit gesagt hätten. Die 38-Jährige hatte zum Teil falsche Angaben zur Vorgeschichte der Tat gemacht. Kachelmann hat nach Überzeugung des Gerichts zum Streit mit der Ex-Geliebten in einigen Punkten nicht die Wahrheit gesagt. Der Schweizer hatte während der Auseinandersetzung die Beziehung zu weiteren Frauen eingeräumt. Seidling sagte auch: "Die – wenn auch hart geführte – Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen."

Der 52 Jahre alte Kachelmann verfolgte das Urteil zum Abschluss des neunmonatigen Prozesses regungslos. Seine 38-jährige Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, wischte sich am Ende der knapp einstündigen Urteilsverkündung Tränen aus den Augen.

Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie. Kachelmann verließ das Gericht, ohne sich zu äußern.

Ein Ende der Diskussionen ist nicht in Sicht, juristisch könnte es mit einer Revision in eine neue Runde gehen. Die Anklage hält sich die Option offen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Und auch für die Verteidigung ist die Sache noch nicht vom Tisch. Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn kündigte an, er werde sich darum kümmern, dass der Schaden wieder gut gemacht werde. Das könnte bedeuten: Eine Klage vor einem Zivilgericht.

Das Gericht nutzte die Urteilsbegründung auch für eine Generalabrechnung mit den Medien. Der Vorsitzende Richter wurde für seine Verhandlungsführung wiederholt in den Medien kritisiert – jetzt wehrte er sich: "Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber dem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung." Dies erschwere die Akzeptanz eines Richterspruchs und schade dem Ansehen der Justiz.

Kritik an dem häufigen Ausschluss der Öffentlichkeit wies der Vorsitzende Richter zurück. "Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet". Abschließend appellierte der erfahrene Richter an die Fairness der Berichterstatter: Sie sollten bedenken, dass Kachelmann möglicherweise zu Unrecht vor Gericht stand – aber auch, dass die Nebenklägerin "möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war".

Schwenn war nach der Verkündung sichtlich erzürnt. "Mit dem Freispruch muss man zufrieden sein", sagte er. "Was wir dann hinterher gehört haben, war von einer Erbärmlichkeit, die ihresgleichen sucht in einem Gerichtssaal." Die Kammer sei den Anforderungen des Falles nicht gewachsen gewesen. Hätte das Oberlandesgericht nicht den Haftbefehl aufgehoben, wäre Kachelmann "noch in Haft bis zum heutigen Tag". Die Kammer, sagte Schwenn, hätte den Angeklagten "zu gerne verurteilt" und in ihrer Urteilsbegründung "richtig nachgetreten", um "den Angeklagten maximal zu beschädigen". Schwenn sprach von einer "Erbärmlichkeit im Gerichtssaal". Pflichtverteidigerin Andrea Combé betonte, rechtlich gesehen gebe es keinen "Freispruch zweiter Klasse". Es gelte lediglich der Grundsatz "in dubio pro reo" – Im Zweifel für den Angeklagten. Tatsächlich gibt es im deutschen Recht keinen "Freispruch aus Mangel an Beweisen"; diese Unterscheidung wurde in Deutschland in den Siebzigerjahren abgeschafft. Wird die Schuld nicht nachgewiesen, gilt ein Angeklagter als unschuldig.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Im Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden soll. Der Wettermoderator hatte im vergangenen Jahr 132 Tage in Untersuchungshaft gesessen. Laut dem Strafrechtsentschädigungsgesetz erhält Kachelmann für jeden der 132 Tage in Untersuchungshaft 25 Euro, insgesamt also 3300 Euro. Kachelmann war am 20. März 2010 festgenommen und am 29. Juli freigelassen worden.

Quelle: dpa/dino
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