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26.11.10

Hamburg

Vier Jahre Haft für "20 Cent"-Schläger gefordert

Dass er zwei Jugendlichen kein Geld geben wollte, endete für einen 44-Jährigen tödlich. Die Staatsanwaltschaft fordert jeweils vier Jahre Jugendstrafe.

© dpa
Hammer auf Richterbank

Wegen 20 Cent sollen zwei Jugendliche einen 44-Jährigen totgeprügelt haben – die Staatsanwaltschaft fordert dafür jeweils vier Jahre Jugendstrafe. Laut Anklage sollen die zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alten Jungen den 44-Jährigen im Juni 2009 in einer Fußgängerunterführung nahe des S-Bahnhofs Hamburg-Harburg um 20 Cent angebettelt haben. Als der Mann ablehnte, habe der ältere Junge unvermittelt zugeschlagen. Der Dachdecker sei ungebremst mit dem Kopf auf die Steine gefallen. Anschließend sollen ihn beide Jungen mit Tritten traktiert haben. Das Opfer starb knapp vier Wochen nach dem Überfall an den Kopfverletzungen. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag.

Nach der Beweisaufnahme konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden, sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls mit dem Hinterkopf gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, die angeklagten Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen.

Einer der angeklagten Jugendlichen hatte in der Hauptverhandlung bereits eine Beteiligung an der Tat eingeräumt. "Mein Mandant hat gesagt, dass er den Mann geschlagen hat und dann weggelaufen ist. Getreten hat er ihn nicht", sagte der Verteidiger des 17-Jährigen, Rechtsanwalt Siegfried Schäfer. Der 17-Jährige habe sich von dem Dachdecker bedroht gefühlt, weil dieser ihn verbal angegriffen habe und dann mit einer Flasche in der Hand auf ihn zugegangen sei. "Da sind unglückliche Dinge zusammen gekommen", sagte Schäfer. Von einer provokanten Frage nach 20 Cent will sein Mandant nichts wissen.

Im April war der erste Prozess um die tödliche Prügelattacke vor dem Hamburger Landgericht geplatzt, weil eine Richterin wegen der Vulkanaschewolke in Spanien festsaß. In dem Prozess hatte es bis dahin erst vier Termine gegeben, so dass die Hauptverhandlung nur bis zu drei Wochen unterbrochen werden durfte – eine Frist, die die Richterin versäumte. Seit Mai müssen sich die Jugendlichen in der Neuauflage des Prozesses vor der Jugendkammer verantworten. Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen. Ein Urteil wird am 2. Dezember erwartet.

Quelle: dpa/nic
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