Vergewaltigung
Londoner Verfahren gegen Lübecker Schüler eingestellt
Die beiden Lübecker Gymnasiasten müssen keinen Prozess in London wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen fürchten. Es mangelt an Beweisen.
Die Londoner Staatsanwaltschaft legt das Verfahren gegen zwei Lübecker Schüler, die im Mai in London eine 15-Jährige aus Bremen vergewaltigt haben sollen, zu den Akten. "Der Fall ist mehr oder weniger beendet", sagte ein Sprecher des Southwark Crown Court am Freitag. Zuvor hatte bereits die Anklagebehörde "Crown Prosecution Service" erklärt, die Anklage sei aus Mangel an Beweisen zurückgezogen worden. Der für Montag angesetzte Anhörungstermin muss nach Angaben des Gerichtssprechers nur aus formalen Gründen noch aufgerufen werden. Die beiden Schüler müssen zu diesem Termin allerdings nicht mehr vor Gericht erscheinen.
Den beiden 19-jährigen Lübeckern war vorgeworfen worden, im Mai während einer Klassenfahrt in einer Londoner Jugendherberge die Realschülerin aus Bremen vergewaltigt und die Tat gefilmt zu haben. Das Mädchen, das ebenfalls auf Klassenreise war und in derselben Jugendherberge wohnte, hatte am Abend vor der Tat mit den Lübeckern gefeiert. Danach soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein.
Die Beweislage sei von Anfang an dünn gewesen, sagte der Lübecker Anwalt Andreas Mroß, der einen der beiden Beschuldigten in Deutschland vertritt, am Freitag. Nach seinen Angaben bestreiten die Gymnasiasten die Tat, von ihren Mitschülern gibt es nur vage Zeugenaussagen und die 15-Jährige schweigt seit ihrer Heimkehr aus London. "Nach allem, was ich aus den Akten weiß, ist das Mädchen schon in London zum Spielball eines sich rasch verselbstständigenden Prozess geworden. Sie und auch die übrigen Zeugen standen unter dem Eindruck sich überschlagender Gerüchte und ihre Befragungen waren zum Teil suggestiv und interessengesteuert", sagte Mroß. Auch der Anwalt des zweiten Beschuldigten, Christian Schumacher, geht von einseitiger Interpretation aus. "Es sind wohl von mehreren Seiten Fehler gemacht worden", sagte Schumacher.
Die beiden Schüler eines Lübecker Fachgymnasiums waren zunächst unter dringendem Tatverdacht festgenommenen und wegen Vergewaltigung angeklagt worden. Sechs Tage nach ihrer Festnahme wurden sie jedoch gegen Zahlung einer Kaution von 10.000 Pfund (umgerechnet knapp 12.000 Euro) auf freien Fuß gesetzt. Weil sich ihre Mitschüler weigerten, weiter mit ihnen unterrichtet zu werden, wurden die jungen Männer nach ihrer Rückkehr nach Lübeck zunächst vom Unterricht suspendiert. Sie haben die Schule inzwischen auf eigenen Wunsch gewechselt.
Rechtsanwalt Mroß erhob schwere Vorwürfe gegen die britischen Strafverfolgungsbehörden. Obwohl die Schülerin schon in London gegenüber der Polizei ausgesagt habe, sie wünsche keine Strafverfolgung und werde nicht mit den britischen Behörden kooperieren, seien ihr Ermittlungsbeamte nach Deutschland nachgereist und hätten versucht, sie zu vernehmen. Die deutschen Behörden seien darüber nicht informiert worden, sagte Mroß.
Die Lübecker Staatsanwaltschaft hatte im Mai ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen die beiden 19-Jährigen eingeleitet und sich wiederholt bemüht, das Verfahren aus London zu übernehmen. Dieses Angebot war jedoch von den britischen Behörden abgelehnt worden. Ob nun auch das Lübecker Verfahren eingestellt wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Freitag noch offen.
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