Haftentlassung
Jörg Kachelmann – Opfer seiner eigenen Prominenz
Der TV-Moderator ist auf freiem Fuß. Sein Fall wirft rechtlich-moralische Fragen auf – weit über die Person Kachelmanns hinaus.
Von Michael Stürmer
Vier Monate Untersuchungshaft und jetzt wieder auf freiem Fuß: Der Wetterkünder Jörg Kachelmann kann aufatmen. Der 3.Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
Kachelmann war bei seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Vancouver auf dem Rhein-Main-Flughafen am 20.März verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine frühere Freundin vergewaltigt zu haben. Er beteuerte seine Unschuld. Der Anwalt erklärte, er habe die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen. Die Freundin schwächte ihre Anschuldigungen deutlich ab. Und jetzt also das Urteil der Richter in Karlsruhe, es bestehe kein dringender Tatverdacht. Der nämlich wäre die Bedingung für die Fortdauer der Untersuchungshaft.
Wie auch immer das Strafverfahren ausgeht, schon jetzt kann man sagen, dass Kachelmann Opfer seiner eigenen – wenn auch begrenzten – Prominenz geworden ist. Denn Einzelheiten seines Falles – einiges ohne Relevanz für das anhängende Verfahren – wurden lanciert an die Öffentlichkeit und in lüsternem Detail ausgebreitet. Derlei konnte nicht vom Beschuldigten oder seinen Anwälten stammen. Es gehört aber zu den ehernen Grundsätzen des Rechtsstaats, dass ein Angeklagter bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten hat. Was Kachelmann durchzumachen hatte, bis hin zur Gefährdung seiner bürgerlichen Existenz und seiner öffentlichen Persona, kommt dem mittelalterlichen Pranger verteufelt nahe – jener mittelalterlichen Zurschaustellung des Sünders, die Hände gefesselt, auf öffentlichen Plätzen zum Gespött und zur Erbauung des Publikums.
"Es gibt noch Richter in Berlin", sagte einst der Müller von Sanssouci – und es gibt sie auch in Karlsruhe. Man würde sich wünschen, dass in der nächsten Phase des Verfahrens ein sehr kritisches Wort fällt über Lecks im Justizapparat und über die Inhaftnahme, wenn der dringende Tatverdacht entweder nicht bestand oder sich mittlerweile verflüchtigt hat.
Klar ist: Der Fall Kachelmann wirft rechtlich-moralische Fragen auf – weit über die Person des Angeklagten hinaus.
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