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29.07.10

Kachelmann-Freilassung

Kachelmann ist nicht mehr dringend tatverdächtig

Hat Jörg Kachelmanns Ex-Freundin die Vergewaltigung erfunden? Weil das Gericht das nicht mehr ausschließen kann, ist der Moderator wieder frei.

ntv

...als ein Mann in Uniform auftauchte. Und wieder ging.

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Nach der Freilassung von TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft ist der Termin für den Prozessbeginn gegen den 52-Jährigen wieder offen. Nach Angaben des Landgerichts Mannheim findet die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung statt, ob sie aber wie ursprünglich geplant am 6. September beginnt, ist derzeit ungewiss. Der Grund: Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, muss möglichst schnell verhandelt werden. Nach der Freilassung Kachelmanns, der die Vorwürfe bestreitet, ist dies nicht mehr notwendig.

Auch die Begründung des Gerichts für Kachelmanns Freilassung dokumentiert eine klare Wende in dem Fall. Plötzlich kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass seine Ex-Freundin sich die Verletzungen selbst zugefügt hat und die Vergewaltigung nur erfunden wurde. Wortwörtlich heißt es in der Begründung des Oberlandesgerichts: "Der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom heutigen Tage der Haftbeschwerde des vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Meteorologen Jörg Kachelmann stattgegeben und seine umgehende Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim angeordnet. (...)

Der 3. Strafsenat (hat) im Rahmen der Beschwerdeentscheidung zunächst auf den Unterschied zwischen dem nach § 203 StPO für die Eröffnung des Hauptverfahrens genügenden hinreichenden Tatverdacht, der auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen habe, und dem für die Untersuchungshaft nach § 112 Absatz 1 Satz 1 StPO erforderlichen dringenden Tatverdacht hingewiesen, der einen stärkeren Verdachtsgrad erfordere.

Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. (...) Im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin (liege) die Fallkonstellation der "Aussage gegen Aussage" vor.

Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (der Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht.

Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden."

Die Aufhebung des Haftbefehls ist nach Ansicht eines Strafrechtlers ein "sehr deutliches Signal" zugunsten des Fernsehmoderators. "Das Oberlandesgericht sieht die höchste Verdachtsstufe nicht mehr, was jedenfalls ein Hinweis auf die Unschuld oder zumindest die Nichterweisbarkeit der Vorwürfe gegen Kachelmann ist", sagte der Berliner Strafrechtsanwalt Ulrich Wehner.

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Karlsruhe hatte den Haftbefehl gegen Kachelmann aufgehoben. Am Nachmittag verließ der 52-jährige Schweizer das Mannheimer Gefängnis. Das Landgericht könne in der Hauptverhandlung gegen Kachelmann, die am 6. September in Mannheim beginnen soll, zwar "rechtlich völlig autonom" entscheiden. Die Richter seien nicht an die OLG-Entscheidung gebunden, sagte Wehner. Und trotzdem könne die Beurteilung durch das Oberlandesgericht "faktisch ein Signal" sein.

"Das war eine U-Haft-Beendigung erster Klasse", sagte der Strafrechtsexperte mit Blick auf die Aufhebung des Haftbefehls. Im Gegensatz dazu sei es auch möglich, einen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, dann bestehe er jedoch weiter. Das Oberlandesgericht hatte auf den Unterschied zwischen "hinreichendem" und "dringendem" Tatverdacht hingewiesen. "Dies sind verschiedene Verdachtsstufen", erläuterte Wehner. "Ein hinreichender Tatverdacht ist erforderlich, damit eine Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet werden kann." Eine Verurteilung muss wahrscheinlich erscheinen.

Quelle: dpa/kami
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