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25.06.10

Mord, Folter, Barbarei

Kannibale muss noch 50 Jahre im Gefängnis bleiben

Nicolas C. hat im Gefängnis seinen Mitgefangenen getötet und ein Stück Lunge des Opfers gegessen. Dafür wird er hart bestraft.

© AFP
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Der Kannibale von Rouen bleibt für mindestens weitere 50 Jahre im Gefängnis.

Das Schwurgericht der nordfranzösischen Stadt verurteilte den Angeklagten wegen "Mordes, Folter und Barbarei" zu 30 Jahren Haft und 20 Jahren Sicherungsverwahrung.

Der Mann hatte ein Stück Lunge eines Mithäftlings gegessen. Eine Unterbringung in der Psychiatrie lehnten die Richter ab. Diese Entscheidung löste selbst bei der Verteidigung des Opfers Unverständnis aus.

Der damals 35-jährige Nicolas C. hatte im Januar 2007 im Gefängnis von Rouen einen Mithäftling erstickt und einen Teil seiner Lunge gegessen. Er hatte geglaubt, es handele sich um das Herz. Er hat seine Tat nie bestritten. "Ich habe es getan, damit man sich für mich interessiert", sagte er. "Niemand hat mir zugehört. Ich habe um Hilfe gerufen und gesagt, ich sei ein gefährlicher Mann. Ich bin zur Tat geschritten und man hat mich ernst genommen."

Obwohl er als gefährlich galt, war C. zur Tatzeit mit zwei weiteren Häftlingen in einer Zelle eingesperrt. In einem Streit um die Sauberkeit in dem Raum erstickte er einen 31-jährigen Mithäftling mit einem Müllsack. Dann schnitt er ihm mit einer Rasierklinge den Brustkorb auf, schnitt ein Stück Lunge heraus und aß es. Der dritte Häftling schritt nicht ein.

C. sieht sich selbst im Spannungsfeld zwischen Gut und Böse. Seine "böse" rechte Gesichtshälfte hat er blau und rot mit Streifen und Punkten tätowiert. C. sieht darin "einen Kiefer des Todes, Tränen mit Blut und einen Engel". Er habe die Seele seines Opfers an sich nehmen wollen, sagt er.

Medienberichten zufolge war C. als kleines Kind von seiner Mutter verlassen worden. Im Kindergarten wurde er psychisch auffällig. Zwischen seinem 6. und 14. Lebensjahr stellte ein Psychologe "schizophrene Tendenzen" fest. Anschließend wurde C. kriminell.

Sein Anwalt Fabien Picchiottino meint: "Er hat getötet, weil er verrückt ist, völlig verrückt." Seit der Aufklärung verurteile man Verrückte nicht mehr, sondern behandele sie. Derselben Ansicht sind die Vertreter des Opfers.

Die Gutachter waren sich uneins und sprachen C. mehrheitlich eine beschränkte Schuldfähigkeit zu. Das Gericht folgte der Staatsanwältin, die erklärt hatte: "Ein Mann, der dem Schrecken verfällt, ist nicht unbedingt verrückt."

Quelle: AFP/dpa/lk
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