Gerichtsurteil
Stadt Köln muss nicht für Archiv-Einsturz haften
Sonntag, 19. Juni 2011 21:42Das Landgericht Köln hat im ersten Zivilprozess um den Einsturz des Stadtarchivs drei Klagen von Leihgebern gegen die Stadt abgewiesen. Die Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass die Stadt für die ihnen entstandenen Schäden ersatzpflichtig ist. Das Gericht jedoch stellte keine Fahrlässigkeit fest.

Es hätten keine Auffälligkeiten vorgelegen, die bei den Verantwortlichen der Stadt im Vorfeld des Einsturzes vor gut einem Jahr Zweifel an der Standsicherheit des Archivgebäudes hätten aufkommen lassen müssen.
Beim Einsturz des historischen Stadtarchivs bei U-Bahn-Bauarbeiten waren am 3. März 2009 zwei Anwohner getötet worden. Eine Vielzahl der Archivalien wurde unter dem Trümmerberg am Kölner Waidmarkt verschüttet.
Die Kläger machten nun vor Gericht unter anderem geltend, die Verantwortlichen hätten vor der Katastrophe aufgrund einer Vielzahl von Anzeichen mit einem drohenden Einsturz des Archivs rechnen müssen. Zu diesen Anzeichen hätten zuvor aufgetretene Schäden am Archivgebäude und benachbarten Häusern gezählt. Im Februar 2009 hätte das Gebäude geräumt werden müssen.
Dagegen ging das Gericht nicht von einer Pflichtverletzung der Stadt aus. Untersuchungen, Messungen und Begehungen vor der Katastrophe hätten ergeben, dass alle Setzungen am Archivgebäude „innerhalb der Norm“ gelegen hätten und die Standsicherheit des Hauses an der Severinstraße nicht gefährdet gewesen sei. Somit könne der Stadt keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Sie sei daher auch nicht verpflichtet gewesen, Archivgut auszulagern oder die Leihgeber über Gefahren zu informieren.
Die genaue Ursache des Archiveinsturzes ist derzeit weiter ungeklärt. In den vergangenen Wochen waren zwar schwere Mängel beim Bau der Kölner Nord-Süd-Stadtbahn bekannt geworden. So sollen große Mengen Eisenbügel zur Stabilisierung von Sicherungswänden in unterirdischen Bauwerken nicht eingebaut worden sein. Dieser Bau-Pfusch ist jedoch nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht der Grund für den Einsturz des Stadtarchivs.AFP/sv
Erschienen am 16.03.2010
















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