Urteil
Stalker Ibrahim A. soll abgeschoben werden
Mittwoch, 21. Juli 2010 02:21 - Von Oliver TeutschAls Harzt IV-Empfänger lebt Ibrahim A. auf wenigen Quadratmetern zwischen Stapeln von Pornos und DVDs. Weil er außerdem ganze 15 Jahre einer Diplom-Kauffrau aus Frankfurt nachstellte, verurteilte ihn ein Frankfurter Gericht jetzt zu dreieinhalb Jahren Haft. Und nun droht die Ausweisung.

Mit einer ungewöhnlich emotionalen Urteilsbegründung ist vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen einen bereits vorbestraften Stalker zu Ende gegangen. Weil er eine zehn Jahre ältere Frau seit nunmehr 15 Jahren massiv belästigt, verurteilte die Kammer den 35-jährigen Ibrahim A. zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Der Vorsitzende bezeichnete das Vorgehen des Angeklagten als „lächerlich und jämmerlich“.
Das Opfer erhielt unter anderem Porno-DVDs, gebrauchte Kondome, Vibratoren und Kontaktanzeigen mit eindeutigem Inhalt. Die Frau zog mehrfach um, besorgte sich Geheimnummern und ließ sich schließlich von ihrem Arbeitgeber zeitweilig in die USA versetzen. Alles vergeblich. Selbst jenseits des Atlantiks spürte A. sein Opfer auf und rief sie an.
Nach der Rückkehr der Frau aus den USA setzte A. seine Belästigungen mit Nachdruck fort. Er verfolgte sein Opfer auf dem Weg zur Arbeit, stand laut hupend vor ihrer Wohnung und brachte seinen Namen am Klingelschild der 45-Jährigen an. Die Nachstellungen hielten auch während des Prozesses an. Zuletzt war die Diplom-Kauffrau mit Polizeischutz zur Arbeit gelangt. Auch eine neunmonatige Haftstrafe und der vorübergehende Aufenthalt in der Psychiatrie, zu denen er wegen der Verfolgung der Frau bereits verurteilt worden war, hatten A. nicht bremsen können.
„Der Fall hat uns betroffen gemacht“, sagte der Richter und räumte ein, dass der Rechtsstaat bei der Ahndung solcher Delikte „oft schwerfällig“ sei. Durch das langjährige Stalking habe sich die Persönlichkeit der Frau verändert. Eine gewisse „Genugtuung“ sei es aber, dass die Geschädigte als „eine starke Person“ trotz aller erlittenen Pein keine psychologische Betreuung in Anspruch genommen habe.
„Sie hingegen sind privat und beruflich gescheitert“, hielt der Richter dem Angeklagten vor. „Sie leben auf mehreren Quadratmetern zwischen Stapeln von Pornos und DVDs und unterzeichnen ihre Briefe mit König Ibo. Das ist lächerlich und jämmerlich.“
A. wuchs in der Türkei in einfachen Verhältnissen auf. Als sich der Kurde verfolgt fühlte, gelangte er 1992 nach Deutschland und beantragte Asyl. Seine schwangere Frau blieb in der Türkei zurück. Mittlerweile lebt der 35-Jährige von Hartz IV.
Mit dem Strafmaß übertraf die Kammer noch die von der Staatsanwaltschaft geforderte Haftstrafe von drei Jahren. Neben der Hartnäckigkeit und der gesteigerten kriminellen Energie bemängelte das Gericht vor allem das Verhalten des Angeklagten während des Verfahrens. Er hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen und keinerlei Reue gezeigt. Strafverschärfend wirkten sich zudem die Erpressungsversuche des Angeklagten aus. Für die Einstellung seiner Belästigungen hatte er in zwei Fällen hohe Geldsummen von Eltern und Arbeitgeber der Frau gefordert.
Die Kammer hatte lange über das Motiv des Angeklagten gerätselt. „Liebeswahn“, wie von einem früheren Sachverständigen attestiert, sei es nicht. Der Bundesgerichtshof und der Gutachter im aktuellen Prozess hatten A. als voll schuldfähig eingestuft. Sein Motiv sei vielmehr Rache gewesen, weil die von ihm verfolgte Frau ihn abgewiesen hatte und „mit rechtstaatlichen Mitteln“ gegen ihn vorging, urteilte das Gericht. A. droht nun die Ausweisung. „Durch diese Strafe dürfte ihr Aufenthalt in Deutschland beendet werden“, stellte der Richter in seiner Urteilsbegründung fest.
Erschienen am 27.01.2010
















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