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13.01.10

Ohrfeigen-Prozess

Caroline steht Ernst August vor Gericht bei

Prinzessin Caroline von Monaco hat ihren Ehemann vor dem Landgericht Hildesheim entlastet. Die Adlige sagte in dem neu aufgerollten Prozess wegen Körperverletzung aus, sie habe gesehen, wie ihr Mann dem Discobetreiber Josef Brunlehner zwei Ohrfeigen verpasst habe. Diese hätten aber bloß "Symbolcharakter" gehabt.

© dpa
Prinzessin Caroline als Zeugin im Gericht

Kommt sie oder kommt sie nicht? Im Vorfeld der Verhandlungen um den neu aufgerollten Prozess gegen Ernst August von Hannover wegen Körperverletzungen war bis zuletzt offen, ob Caroline von Monaco weiterhin als Zeugin aussagen würde. Vor allem, nachdem französische und deutsche Magazine Fotos des Welfen veröffentlicht hatten, die ihn flirtend mit einer fremden Frau in Thailand zeigten.

Doch die Monegassin kam nach Hildesheim und stärkte ihrem Gatten den Rücken. Der Saal 138 war bis auf den letzten Platz besetzt, Caroline hatte als Bedingung für ihr Erscheinen einen Abstand von drei Metern von den Zuschauern gefordert, zwei Bodyguards sorgten dafür, damit dieser auch eingehalten wurde.

Trotz der dreistündigen Vernehmung und der Gerüchte um eine Ehekrise bewahrte Caroline Haltung. In ihrer Aussage beschrieb die 52-Jährige den Vorfall in Kenia um die Attacke auf den Discobesitzer Josef Brunlehner als sehr kurz. Das Ganze habe weniger als zwei Minuten gedauert. "Ich habe gesehen, dass Kinder sich schon stärker geprügelt haben als das, was wir gesehen haben", gab sie an. Sie und ihr Mann hätten niemals gedacht, "dass dies so eine Affäre werden würde". Caroline ließ sich die Fragen auf Englisch übersetzten.

Sie habe den Vorfall in der Nacht vom 13. auf 14. 2001 aus einer Entfernung von zehn bis 15 Metern beobachtet. Das Paar habe nach dem Abendessen noch auf der Terrasse auf dem Hotel in Kenia gesessen, gegen 23 Uhr sei Brunlehner mit seinem Boot im Hotel vorgefahren. Als der Mann ausgestiegen sei, habe ihr Mann ihn abgepasst.

Dabei kam es zum Eklat: "Mein Mann hat ihm zwei Ohrfeigen gegeben." Eine fürs Licht, eine für die Musik, soll er später gesagt haben. Der Clubbesitzer sei daraufhin hingefallen – und zwar auf den "verlängerten Rücken". Anschließend sei er zurück zu seinem Boot gerobbt. Ernst August sei dem Clubbesitzer noch hinterhergelaufen und habe ihn wüst beschimpft. "Mein Mann hat ihm noch ein paar Sachen nachgerufen, die nicht so geeignet sind, um vor einem Gericht zitiert zu werden", sagte Caroline.

Offenbar hat der heute 61 Jahre alte Clubbesitzer dem adeligen Paar mit überlauter Musik und einer Lasershow in seinem Club den Urlaub in Kenia vermiest. An diesem Abend wollte Caroline gemeinsam mit Ernst August ein Schreiben an die kenianischen Behörden aufsetzen, um sich über die Ruhestörung zu beschweren. Versuche, den Diskobetreiber zu kontaktieren, seien fehlgeschlagen. Deshalb sei die Situation sehr angespannt gewesen. Ihr Ehemann sei sehr erregt gewesen, berichtete die Prinzessin.

Auf die Frage, ob ihr Mann zu Wutausbrüchen neige, antwortete Caroline dem Richter, dass Ernst August in der Tat schon sehr temperamentvoll sei. Der 55-Jährige habe bei den Ohrfeigen allerdings kein Gegenstand in der Hand gehabt und habe zudem mit der flachen Hand ausgeholt. Auch habe ihr Mann weder Uhr noch Ring getragen. Als der Richter wissen wollte, ob dies auch für den Ehering gelte, sagte Caroline: "Nein, auch den nicht." Uhren trage er während des Urlaubs ebenfalls nicht – zumindest an diesem Abend.

Von einer Attacke, die zu schwerwiegenden Verletzungen geführt haben soll, wollte Caroline ebenfalls nichts wissen. Hart seien die Schläge keinesfalls nicht gewesen. "Sie waren eher symbolischen Charakters", sagte die Monegassin. Allerdings räumte sie ein Fehlverhalten ihres Mannes ein: "Nein, ich will das nicht rechtfertigen, aber manchmal ist es halt schwer, sich so zu benehmen, wie man sich benehmen sollte." Man sollte auch nicht zu schnell fahren, und macht es gelegentlich dennoch.

Der 55-jährige Ernst August muss sich in dem Prozess wegen eines Angriffs auf den deutschen Hotel- und Discobesitzer Josef Brunlehner in Kenia verantworten. In dieser Sache war der Welfe bereits 2004 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, im jetzigen Berufungsverfahren strebt er eine mildere Strafe an. Der 61-jährige Brunlehner behauptet, bei dem Angriff schwer verletzt worden zu sein. Der Welfe räumt seinerseits lediglich das Austeilen von zwei Ohrfeigen ein.

Wie hoch das neue Strafmaß ausfallen könnte, hängt auch von den Vermögensverhältnissen Ernst August ab. Doch hier war Caroline dem Gericht kaum eine Hilfe: Davon habe sie keine Ahnung, sagte die 52-Jährige. Auch eine ungefähre Größenordnung könne sie nicht angeben.

Quelle: tt/kami
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