Kinderschutz
Die Simpsons sind in der Schweiz nicht jugendfrei
Nachdem sich eine Zuschauerin wiederholt wegen "Pornografiedarstellungen" und das Zeigen "grober Gewalt" beschwert hat, hat die Schweiz die Simpsons als jugendgefährdend eingestuft. Die Sendungen wurden mit dem Warnhinweis versehen, dass sie für Kinder unter zwölf Jahren nicht geeignet seien.
Die US-Trickfilmserie "Die Simpsons" wird im Schweizer Fernsehen künftig mit einer Kinderwarnung ausgestrahlt.
Das Programm sei für Kinder unter zwölf Jahren nicht geeignet, heißt es darin nach Angaben des Ombudsmannes des Fernsehens, Achille Casanova.
Erreicht hat diese Warnung eine besorgte Mutter, die sich beschwert hatte. Künftig werde vor jeder Serienfolge diese Warnung in Schrift und Ton ausgestrahlt, heißt es auf der Internetseite des Ombudsmannes. Die Serie wird beim öffentlich-rechtlichen Programm SF zwei ausgestrahlt.
Die Mutter hatte unter anderem eine Folge bemängelt, in der es einen Einbruch und einen Mord gibt, wo ein Familienvater zum Tode verurteilt wird und auf den elektrischen Stuhl kommt, wo er auf seine Hinrichtung wartet.
"Die Montage der Elektroden am Kopf wird minutiös gezeigt. Seine Kinder sind bei dieser Szene im Zuschauerraum. Auch dass die Exekution plötzlich nicht vollzogen wird, macht die Sache nicht besser", schrieb die Mutter an den Ombudsmann.
Sie habe deswegen beim Sender angerufen, doch dieser habe schlicht argumentiert, die Sendereihe sei "sehr beliebt und auch von kleineren Kindern geschätzt, deshalb in Ordnung".
Casanova sagte, diese Antwort sei nicht gerechtfertigt gewesen, und die Redaktion habe sich entschuldigt. Andererseits sei der Satireeffekt der Reihe klar erkennbar.
Dass kleine Kinder das Vorabendprogramm unbeaufsichtigt ansähen, weil die Eltern mit anderem beschäftigt seien, habe allerdings nicht das Fernsehen zu verantworten.
Das Vorabendprogramm sei kein Kinderprogramm mehr; dieses ende bereits am frühen Nachmittag, schrieb der Ombudsmann. Dennoch werde jetzt der Warnhinweis den Sendungen vorangestellt. dpa hpd xx n1 pn
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