Geburtenregister
Berliner Amtsgericht akzeptiert Djehad als Vornamen
Freitag, 4. September 2009 12:51Djehad, „Heiliger Krieg", darf in Deutschland nun auch als Vorname vergeben werden. Dies hat das Berliner Kammergericht jetzt entschieden. Damit konnte sich der islamische Extremist Reda S. durchsetzen, der seinen Sohn Djehad genannt hatte. Reda S. soll Al Qaida nahestehen und zu den Drahtziehern des Bombenanschlags von Bali 2002 gehören.
Nach jahrelangem Streit kommt jetzt erstmals in Deutschland Djehad (Heiliger Krieg) als männlicher Vorname ins Geburtenregister. Das Berliner Kammergericht hatte in letzter Instanz entschieden, dass der Vorname nicht das Wohl des Jungen gefährde. „Die Verwaltung hat diese Entscheidung umzusetzen“, teilte am Mittwoch die Behörde von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit. „Es gibt keine weiteren Schritte von unserer Seite, es ist definitiv Schluss“, hieß es in der Verwaltung.
Der islamische Extremist Reda S., der in Sicherheitskreisen als Terrorverdächtiger gilt, war vor Gericht gezogen, um den Namen seines Sohnes durchzusetzen. In der Öffentlichkeit hatte sich der Deutsch-Ägypter in der Vergangenheit positiv über die Terrororganisation Al Qaida geäußert. Die Bundesstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Reda S. im Zusammenhang mit den Anschlägen auf Bali im Jahr 2002. Er wird verdächtigt, einer der Drahtzieher der Attentate gewesen zu sein. Zusammen mit seiner Frau und sechs Kindern lebt Reda S. seit 2004 in Berlin.
Bislang hatte sich das Standesamt geweigert, die Namensurkunde auszustellen. Nun entschied das Gericht, die Namenswahl sei unbedenklich: Djehad sei im Arabischen ein gebräuchlicher Vorname. Das Recht der Eltern zur Namenswahl könne nicht eingeschränkt werden. Auch die Motive dafür seien unerheblich.dpa/LR/hed
Erschienen am 02.09.2009
















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