24.02.13

Sterbehilfe

Warum Sebastian (17) eine 100-jährige Frau tötete

Ein 17 Jahre alter Praktikant erstickt in einem Altenheim eine 100-jährige Frau. Weil die das so wollte, sagt er. Die Geschichte eines Jungen in Oberfranken, gegen den demnächst der Prozess beginnt.

Foto: Jan David Sutthoff

Seniorenzentrum St. Elisabeth in Scheßlitz, Oberfranken. Hier war Sebastian M. Praktikant
Seniorenzentrum St. Elisabeth in Scheßlitz, Oberfranken. Hier war Sebastian M. Praktikant

Sebastian war schon lange das schwarze Schaf der Familie M., das wussten seine Eltern, aber wie weit er gehen kann, ahnten sie nicht. Sie sind Akademiker, sie kümmern sich um ihre beiden Mädchen und den Jungen, Sebastian. Er ist so einer, über den man sagt, er sei in gutem Elternhaus aufgewachsen, und sich dann wundert, warum so etwas trotzdem passieren konnte.

Es gibt eine Hauptstraße und mehrere Kirchen im oberfränkischen Scheßlitz, einem Nachbarort von Bamberg, die Leute wissen viel voneinander dort. Ein Seniorenzentrum gibt es auch, das St.-Elisabeth-Heim ist ein barocker Altbau, modernisiert, aber mit Erinnerungen an vergangene Zeiten. In die Flure haben sie Möbel gestellt, Sessel, Tische, Sofas, die einmal bei Patienten im Wohnzimmer standen.

Im April 2012 fängt Sebastian M., 17 Jahre alt, hier als Praktikant an. Wenn alles gut geht, kann es eine Vorbereitung sein, um im Herbst eine Ausbildung zum Altenpfleger zu beginnen.

Er lebt mit seiner Familie im Ort, gerade hat er nichts Besseres zu tun, und die Klinik freut sich über jede Unterstützung. Der Verdienst ist gering, die Arbeit nicht für jeden gemacht. Viele Bewohner des St.-Elisabeth-Heims wissen nicht mehr viel aus ihrem Leben, sie sind verwirrt, verbittert, ein Herr bespuckt Sebastian mit Essen.

"Lasst euch etwas einfallen"

Maria F. ist anders. Sie sieht allenfalls noch schemenhaft, ihr Körper ist schwach, aber der Kopf gehorcht ihr. Vor etwa drei Jahren hat Maria F. ihr Zuhause gegen die Klinik tauschen müssen, vor ein paar Monaten ist sie 100 geworden.

Maria F. hat keine Kinder, nur ein paar Nichten und Neffen. Eine Nichte besucht Maria F. einmal in der Woche, sie hat es nicht weit, weil sie in der Nähe wohnt. Aber ein Besuch in der Woche, das ist nicht viel. Deshalb freut sich Maria F., wenn Sebastian ihr in der übrigen Zeit die Langeweile nimmt, sie im Rollstuhl durch die Einrichtung oder über den Hof schiebt und sich mit ihr unterhält, "Sie können stolz sein auf Ihr Alter", sagt er ihr immer wieder.

Später wird Sebastian M. Maria F. als seine "Lieblingspatientin" bezeichnen. Und er wird von einem Dialog zwischen ihm und der Frau berichten, ergreifend soll er gewesen sein.

"Junge, ich will nicht mehr weitermachen, mein Leben macht keinen Sinn mehr."

"Aber was soll ich denn tun?"

"Lasst euch etwas einfallen."

Maria F. ist in einem Doppelzimmer im Erdgeschoss untergebracht. Eine Mauer verdeckt die Sicht von einem Bett zum anderen, aber Maria F.s Zimmergenossin wäre ohnehin nicht mehr in der Lage zu verstehen, was da passiert. Am 26. Juni 2012, einem Dienstag, betritt Sebastian M. gegen sieben Uhr früh den Raum, wie er es schon so häufig gemacht hat, um die Rückenlehne von Maria F.s Bett aufzurichten und die Frau zu waschen.

Er presst ihr das 40 mal 80 Zentimeter große Beikissen, das eigentlich gedacht ist, Beine, Arme oder Füße zu stabilisieren, ins Gesicht, 30 Sekunden lang drückt er. Und schon währenddessen denkt er, dass es nicht er sein kann, der das gerade tut. Maria F. schnauft, regt sich leicht, dann passiert nichts mehr.

Sebastian M. nimmt das Kissen wieder aus ihrem Gesicht, er kämmt die Frau und richtet ihren Körper so, dass er friedlich daliegt. Dann geht er zur Pflegeleitung, Frau F. sei tot, sagt er, kurz darauf stehen sie gemeinsam im Zimmer von Maria F.

Da atmet sie plötzlich wieder.

Er strebt nach nichts, er hat kein Ziel

Sebastian M. hat nichts Auffälliges an sich. Er ist fast einen Meter achtzig groß, ein bisschen moppelig, seine Haare sind mittelblond, oft trägt er Kapuzenpullover und Jeans. Basketball hat er mal gespielt, er war gar nicht so schlecht, aber er hat wieder aufgehört. Sein Vater spielt mehrere Instrumente, eine Weile probierte sich Sebastian am Euphonium, einem Mittelding zwischen Horn und Tuba, brach aber ab. Messdiener war er.

Er hat auch schon einmal eine Ausbildung zum Pfleger begonnen – aber er hat sie nicht zu Ende gebracht. Er weiß nichts mit sich anzufangen, sagt sein Anwalt, und was er doch mal anfängt, das schmeißt er hin. Er strebt nach nichts, er hat kein Ziel.

Am Morgen darauf, es ist der 27. Juni, draußen kündigt sich ein lauwarmer Frühsommertag an, geht Sebastian M. wieder in das Zimmer von Maria F. Diesmal drückt er fester. Wieder holt er die Pflegeleitung, ein Arzt kommt hinzu und bestätigt: Maria F. lebt nicht mehr, sie ist eines natürlichen Todes gestorben. Sebastian weiß es besser.

Sie hatte ja auch niemanden angesprochen

Ein gutes halbes Jahr ist seitdem vergangen, nun wird Sebastian M. angeklagt, der Vorwurf lautet: Tötung auf Verlangen. Der Oberstaatsanwalt hatte anfangs Zweifel, Zweifeln gehört zu seinem Beruf, aber Pfleger und Ärzte, die mit Maria F. zu tun hatten, sowie ihre Verwandten sagten aus, dass sie auch ihnen gegenüber geäußert habe, sterben zu wollen, und zwar schon lange, bevor Sebastian in die Klinik kam.

Und sie hatte ja auch niemanden angesprochen nach Sebastians erstem Tötungsversuch. Das hätte sie doch, wenn sie nicht hätte sterben wollen, oder? Gekonnt hätte sie es jedenfalls.

Ein Psychologe hat Sebastian M. untersucht. Er sei labil, attestierte der, er habe eine innere Distanz zum äußeren Tun. Das bedeutet, dass er weiß, dass falsch ist, was er tut. Nur tut er es dennoch.

"Sebastian ist ein schwieriger Fall", sagt sein Anwalt, "man erkennt keine klare Linie bei ihm."

Das ist der eine Sebastian

Sebastian M. rückt Leuten den Stuhl zurecht, auch wenn die es noch gar nicht nötig haben. Während des Praktikums soll er beliebt gewesen sein, ehemalige Kollegen schildern ihn als sehr fürsorglich. Menschen, die ihn besser kennen, beschreiben Sebastian als zurückhaltend, fast schüchtern, aber geradeheraus, wenn man ihn etwas fragt.

Als die Polizei von ihm wissen wollte, ob er Maria F. getötet hat, da hat er alles gestanden, obwohl sein Anwalt ihm gesagt hat, dass er das nicht muss.

Das ist der eine Sebastian.

Der andere hat im Klinikum Geld von Patienten gestohlen, wenn Angehörige ihnen etwas vorbeigebracht hatten, damit sie sich davon eine Zeitung kaufen oder zum Friseur gehen, 650 bis 670 Euro insgesamt.

Er folgt, wenn ihm jemand etwas aufträgt

In Scheßlitz hat Sebastian Pflanzen aus Blumenkübeln gerissen, eine Kreditkarte gestohlen, die Schule geschwänzt. Immer zusammen mit ein paar anderen Jungs. Manchmal waren sie einfach betrunken und hatten nichts anderes, woran sie ihre Kräfte auslassen konnten. Scheßlitz ist ein hübsches Örtchen, aber es ist nicht viel los.

In den Jungs, mit denen er oft abhängt, sieht Sebastian seine Freunde. Sein Anwalt bezeichnet sie als Bekannte, wenn überhaupt. Es sind Jungs, von denen Sebastians Eltern sagen, dass sie sie ungern Zuhause empfangen haben, und sein Anwalt, dass sie selbst schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Einer soll in ein Vereinsheim eingebrochen sein.

Aber Sebastian lässt sich einspannen von ihnen. Für den Psychologen gehört es zu Sebastians Labilität, dass er folgt, wenn ihm jemand, zu dem er aufschaut, etwas aufträgt. Und er schaut zu ihnen auf, weil sie für ihn da sind, scheinbar, bei ihnen bekommt er Aufmerksamkeit und etwas, dass sich wie Anerkennung anfühlt.

Er hat einige Menschen bestohlen, Maria F. aber nicht

Seine Schwestern gehen erfolgreich aufs Gymnasium, Sebastian hat gerade einmal den Hauptschulabschluss gemacht – obwohl ihm wahrscheinlich mehr möglich gewesen wäre. Zu Hause bei den M.s zählt Perfektion, Sebastian ist nicht perfekt. Und Jungs auf der Straße nörgeln nicht ständig an einem herum.

Er hat auch andere Freunde wie den Nachbarsjungen, solche, die keine Gegenleistungen erwarten. Aber nach der Tat, als ihm die Sache über den Kopf wächst, schickt er keine Kurznachrichten auf ihre Handys, sondern auf die der Leute aus seiner Straßenclique. Er schreibt ihnen, dass er zum Mörder geworden sei.

Und weil er offenbar Sorge hat, sie könnten sich von ihm abwenden, schreibt er auch: "Die wollte des doch auch. Ich habe ihr doch nur ihren letzten wunsch erfüllt. Nicht das du und J... Ez den kontakt mit mir abbrechen. :("

Die Empfänger der Nachrichten glauben erst nicht, was sie lesen, aber dann fangen sie an zu grübeln, fragen in der Klinik nach, ob da gerade jemand verstorben sei. Und weil man ihnen das bestätigt, gehen sie zur Polizei und verraten Sebastian. "Er hat es mit Absicht gemacht, weil er ihr 30 Euro gestohlen hatte", sollen sie anschließend einer Zeitung gesagt haben. Sebastian hat einige Menschen bestohlen, Maria F. aber nicht.

Ungewöhnlicher Täter für diese Tat

Er wird wohl ins Gefängnis müssen, ein halbes Jahr bis fünf Jahre Haft sieht der Gesetzgeber bei Tötung auf Verlangen vor. Weil Sebastian M. bei der Tat noch nicht erwachsen war, wird sein Fall Anfang April vor der Jugendkammer des Bamberger Landgerichts verhandelt. Der Oberstaatsanwalt will nicht viel zu der Sache sagen, weil es um einen Minderjährigen geht, und er bittet auch darum, Sebastians richtigen Namen nicht zu nennen.

Aber er sagt, dass es ein seltenes Delikt ist, dass er ein, zwei Jahrzehnte zurückdenken muss, wann er zuletzt so etwas auf dem Tisch gehabt habe. Dazu kommt, dass es typischerweise Ehepartner oder Verwandte sind, die einem Angehörigen seinen Sterbenswunsch erfüllen, und nicht jemand, der das spätere Opfer kaum kennt.

Sebastian sitzt nun in einer Einrichtung zur Untersuchungshaftvermeidung der evangelischen Jugendhilfe. Es ist eine besondere Unterbringung für die Wartezeit auf den Prozess, ein bisschen wie eine Jugendherberge, nur mit Einlasskontrolle und Ausgangssperre. Sebastian ist dort nicht dem Gruppendruck ausgesetzt, wie es in einer gewöhnlichen U-Haft-Anstalt der Fall wäre, sagt sein Anwalt, "da wäre er wieder das Opfer". Die Justiz hat bei Sebastian Hoffnung, dass er noch etwas aus seinem Leben machen kann.

Bin ich ein Unmensch?

Wenn sein Anwalt vorbeikommt, fragt Sebastian immer, wie die Brose Baskets sich schlagen, die Bamberger Profi-Basketballmannschaft. Und er fragt: Bin ich ein Unmensch?

Seine Eltern wussten, dass er schwierig ist, so nennen sie das, und planlos, aber das regele sich von allein, dachten sie. Jetzt wissen sie, dass es das nicht tut. Aber sie unterstützen ihn, so gut es geht. Zwei Stunden im Monat darf Sebastian Besuch empfangen. Sein Anwalt hat den Eltern geraten, die Zeit auf mehrere Termine aufzuteilen.

Er bekommt Hilfe in der Einrichtung, soll lernen, sich abzugrenzen, seine eigene Meinung zu entwickeln. Und er soll sich Ziele setzen. Als sein Anwalt ihn gefragt hat, was er vorhat, später, hat er gesagt, dass er Tiere mag, dass er den Hund der Familie vermisst. Er kann sich vorstellen, Tierpfleger zu werden.

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Sterbehilfe
  • Aktive Sterbehilfe

    Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen eigenen Wunsch hin tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

  • Patientenverfügung

    Eine Patientenverfügung treffen Menschen für die Fälle, in denen es ihnen nicht mehr möglich ist, Wünsche für eine Behandlung zu äußern. In einer solchen Willenserklärung kann zum Beispiel untersagt werden, künstliche Ernährung oder Beatmung weiterzuführen. In Deutschland haben mehrere Millionen Menschen eine Patientenverfügung verfasst.

  • Beihilfe zum Suizid

    Beihilfe zum Suizid ist grundsätzlich nicht strafbar. Damit ist es erlaubt, einem Lebensmüden die tödliche Dosis bereitzustellen. Allerdings wäre ein anwesender Sterbehelfer zur Rettung des Patienten verpflichtet. Er würde sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, wenn er keinen Notarzt ruft, sobald der Patient die tödliche Dosis eingenommen hat.

  • Indirekte Sterbehilfe

    Indirekte Sterbehilfe ist die Verabreichung starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben auch verkürzen können. Dies ist nicht strafbar, wenn es dem Willen des Patienten entspricht, weil damit ein Tod in Würde ermöglicht wird.

  • Passive Sterbehilfe

    Passive Sterbehilfe nennt man den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Zulässig ist dies, wenn der Patient bereits im Sterben liegt und der Abbruch seinem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen entspricht. Bei Zweifeln müssen sich die Ärzte für das Leben entscheiden.

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