05.02.13

Körperverletzung

Auch die Mutter von Arzu Ö. muss vor Gericht

Die Mutter der ermordeten jungen Kurdin Arzu Ö. muss sich vor Gericht verantworten. Die gegen sie erhobene Anklage wird zugelassen. Es geht um Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung

Foto: dpa

Im Fall der ermordeten Kurdin Arzu Ö. muss sich auch ihre Mutter vor Gericht verantworten
Im Fall der ermordeten Kurdin Arzu Ö. muss sich auch ihre Mutter vor Gericht verantworten

Nach dem Vater der getöteten Arzu Ö. aus Detmold muss sich jetzt auch die Mutter vor Gericht verantworten. Der 53-jährige Fendi Ö. war am Montag vom Landgericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine fünf erwachsenen Kinder nicht von dem Mord abgehalten hatte.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte am Dienstag offiziell, dass nun auch die Anklage gegen seine Frau Adle Ö. (47) zugelassen sei. Ihr wird gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung vorgeworfen.

Geschwister hatten die 18-jährige Arzu in der Nacht zum 1. November 2011 aus der Wohnung ihres Freundes entführt und getötet. Grund war die verbotene Beziehung Arzus. Die Familie Ö. gehört zur Glaubensgemeinschaft der Jesiden. Beziehungen zu Nicht-Jesiden sind ihnen nicht erlaubt.

Mit Stock verprügelt

Wegen ihrer Beziehung war Arzu vor der Entführung vor der versammelten Familie mit einem Stock verprügelt und einige Tage festgehalten worden. Das hatte auch der Vater zugegeben.

"Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen bestünden hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Mutter von Arzu Ö. im Rahmen des in Frage stehenden Tatgeschehens Ende August 2011 eine aktive und einflussreiche Rolle gespielt habe", teilte das OLG mit. Dabei habe auch die Vorstellung der Frau von der "Familienehre" eine Rolle gespielt.

Die Verhandlung findet vor dem Amtsgericht statt. Ein Termin steht noch nicht fest. Das Landgericht Detmold hatte die Anklage wegen Beihilfe zur Körperverletzung durch Unterlassen nicht zugelassen, da eine Verurteilung nicht hinreichend wahrscheinlich sei, wie es damals hieß. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Das OLG gab dieser Beschwerde nun statt und verschärfte die Anklage sogar.

Quelle: dpa/fp
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