15.01.13

Listerien-Käse – Lidl muss Millionenbußgeld zahlen

Nach dem Verkauf von belastetem Käse ist Lidl zu einer Geldbuße von 1,5 Millionen Euro verurteilt worden. Ein Mensch war gestorben.

Foto: dpa

Der Discounter Lidl ist zu einer Millionenstrafe verurteilt worden
Der Discounter Lidl ist zu einer Millionenstrafe verurteilt worden

Drei Jahre nach dem Verkauf von mit Listerien belasteten Käseprodukten aus Österreich muss der Discounter Lidl eine Geldbuße in Höhe von 1,5 Millionen Euro zahlen. Das Amtsgericht Heilbronn erließ auch gegen vier Mitarbeiter wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße Geldstrafen zwischen 27.000 und 58.500 Euro, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Zwei von ihnen müssten zudem Geldbußen in Höhe von jeweils 7.000 Euro zahlen.

Nach dem Verzehr des mit Bakterien belasteten Käses waren 2010 in Deutschland vier Menschen an Listeriose erkrankt. Ein Mensch starb an den Folgen der Lebensmittelvergiftung. Listerien können schwere Infektionskrankheiten auslösen. Für Kranke, Geschwächte, Schwangere oder Neugeborene können diese unter Umständen lebensgefährlich sein.

Laut Gericht kamen die Beschuldigten ihren Informations-, Warn- und Rückrufpflichten nicht nach. Spätestens Ende 2009 hätten sie einen Lieferstopp veranlassen müssen. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Erkrankung oder den Tod von Konsumenten habe sich aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen.

Aufgrund der langen Zeit bis zum Ausbruch einer Listeriose von bis zu 70 Tagen kann laut Gericht nicht ausgeschlossen werden, dass selbst bei einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitteilungs- und Rückrufpflichten ab Ende 2009 ein Erwerb und Verzehr bereits im Handel befindlicher Käseprodukte nicht hätte verhindert werden können.

Die Europäische Union hatte über ihr Frühwarnsystem am 22. Januar 2010 vor dem Produkt des österreichischen Herstellers Prolactal gewarnt. Einen Tag später rief Lidl zwei Käsesorten zurück und warnte die Kunden "aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes", den Käse nicht zu essen. Drei Wochen später riet der Discounter in einer weiteren Mitteilung, "diese Produkte keinesfalls zu verzehren". Gegen die Gerichtsentscheidung können die Betroffenen binnen zwei Wochen Rechtsmittel einlegen.

Quelle: dapd/alu
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