10.01.13

Niederländischer Mediziner

Anwältin beklagt Pfusch bei Rückenmark-Punktion

Hat der Skandalarzt aus den Niederlanden eine deutsche Patientin in den Rollstuhl befördert? Die Anwältin der Frau wirft dem Mediziner vor, am Klinikum Worms einen schweren Fehler begangen zu haben.

Eine Anwältin hat dem Skandalarzt aus den Niederlanden schwere Fehler bei der Behandlung einer Patientin im Klinikum Worms vorgeworfen.

Mit einer falsch ausgeführten und zudem unnötigen Rückenmark-Punktion Ende 2010 habe er die Frau in den Rollstuhl befördert, sagte die Patientenanwältin Michaela Bürgle in Frankfurt.

Dutzende Fehldiagnosen

In den Niederlanden werden dem Arzt dutzende Fehldiagnosen wie Alzheimer, Multiple Sklerose und Parkinson sowie Untreue vorgeworfen.

In Worms war der Mediziner laut Klinikum von August 2010 bis Februar 2011 angestellt, das Krankenhaus war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Praktiziert hatte der Arzt zuletzt am Klinikum Heilbronn. Nachdem bekannt geworden war, dass der Mann wegen falscher Diagnosen in den wohl größten medizinischen Strafprozess in der Geschichte der Niederlande verwickelt ist, wurde er entlassen.

Wurde Frau durch "Dr. Frankenstein" zum Pflegefall?

In den niederländischen Medien wird der Mann "Dr. Frankenstein" genannt. Mindestens 13 Patienten sollen wegen falscher Befunde unnötig am Gehirn operiert worden sein.

Ihre Mandantin sei wegen eines Kreislaufkollaps in der Klinik behandelt worden, sagte Anwältin Bürgle. Kurz vor der Entlassung habe der Arzt das Rückenmark punktiert. Dabei seien Nerven massiv geschädigt worden, die Frau sei dadurch mit Mitte 70 zum Pflegefall geworden.

In dem Fall sei schon länger eine Klage gegen das Klinikum beim Landgericht Mainz anhängig, sagte die Juristin. Daher sei es falsch, wenn die Verantwortlichen in Worms erklärten, eine Schädigung von Patienten sei nahezu ausgeschlossen.

Der Geschäftsführer Friedrich Haas hatte am Dienstag gesagt, der Neurologe habe ausschließlich unter Aufsicht gearbeitet und als Assistenzarzt keine selbstständigen Entscheidungen getroffen.

Quelle: dpa
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