04.01.13

USA

Samenspender soll trotz Vertrag Unterhalt zahlen

Er wollte einen Gefallen tun: In Kansas spendete ein Mann einem lesbischen Paar seinen Samen. Jetzt will ihn ein Gericht zur Unterhaltszahlung zwingen – obwohl das vertraglich ausgeschlossen war.

Foto: dapd

William Marotta fühlt sich ungerecht behandelt, wollte nur helfen
William Marotta fühlt sich ungerecht behandelt, wollte nur helfen

William Marotta ist ein guter Mensch. Das zumindest könnten Mitmenschen glauben, die seine Geschichte hören. Weil er und seine Frau keine eigenen Kinder haben, spendete der 46-Jährige seinen Samen an ein lesbisches Paar. Er habe die Frauen bei ihrem Kinderwunsch unterstützen wollen, sagt Marotta.

Doch genau diese Hilfsbereitschaft wird dem Amerikaner jetzt zum Verhängnis. Das Gericht von Kansas will ihn nun zur Unterhaltszahlung verpflichten.

Im Jahr 2009 wird Marotta durch das Internetportal Craigslist, einer Seite für Kleinanzeigen, auf das Paar aufmerksam. Jennifer Schreiner und Angela Bauer sind auf der Suche nach einem Samenspender, Marotta sagt zu. Kurze Zeit darauf spendet der Rennwagen-Mechaniker seinen Samen, die beiden Frauen unterschreiben einen Vertrag, dass Marotta keinerlei Unterhalt für das Kind zahlen muss. Neun Monate später kommt die Tochter von Jennifer Schreiner und Angela Bauer zur Welt.

Schlechte Aussichten

Heute, drei Jahre später, ist das Paar in Geldnot, weil Angela Bauer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen kann. Da der Staat aber jegliche finanzielle Hilfe ablehnt, wird nun Marotta zur Kasse gebeten. Der Samenspender solle für sein Kind aufkommen, so die Begründung der Behörden.

Der Mechaniker soll nun zur einer Zahlung von mindestens 6000 Dollar (etwa 4580 Euro) allein für die bei der Geburt entstandenen Kosten verpflichtet werden und anschließend noch weiteren Unterhaltszahlungen nachkommen. In die Geburtsurkunde des Kindes soll er als Vater eingetragen werden, dort stand bisher nur Jennifer Schreiner. "Ich kann nicht glauben, dass es so weit gekommen ist", sagt Marotta.

Am 8. Januar will er vor Gericht ziehen. Ungünstig für Marotta: Laut Gesetz des Staates Kansas ist eine Samenspende nur dann gesetzlich geregelt, also frei von späteren Unterhaltsansprüchen, wenn ein amtlich zugelassener Arzt bei der Spende anwesend ist. Das aber war bei dem 46-Jährigen nicht der Fall.

Anwälte verweisen auf älteren Fall

Für Angela Bauer, die inzwischen getrennt von ihrer Lebensgefährtin lebt, stehen die Hintergründe fest: Es gehe bei dem Prozess weniger darum, dass der Staat nicht für den Unterhalt aufkommen wolle, sondern um die Rechte von Homosexuellen. In Kansas werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkannt. "Wir werden ihn bei allem unterstützen", sagt Bauer.

Seine Anwälte verweisen auf einen Prozess aus dem Jahr 2007, bei dem der Fall genau umgekehrt abgelaufen ist. Ein Samenspender, der keine schriftliche Vereinbarung mit der Mutter seines Kindes unterzeichnet hatte, forderte sein Recht als Erziehungsberechtigter ein. Und verlor. Wenn dieser Mann kein Anrecht auf sein Kind gehabt habe, solle nun das Gleiche für Marotta gelten, so seine Anwälte.

Die Geschichte sorgt nicht nur in den USA für Aufsehen. Auch in Deutschland hat es einen ähnlichen Fall in der Vergangenheit gegeben. Im Dezember 2005 sollte der Samenspender Klaus Schröder plötzlich Unterhalt zahlen. Und das, obwohl auch er sich zuvor mit dem lesbischen Paar geeinigt hatte, das Kind zwar sehen zu dürfen, aber nicht finanziell für es aufkommen zu müssen. Abgesehen davon, dass der Verkauf von Sperma an homosexuelle Paare verboten ist.

In Deutschland warnen Samenbanken

Und trotzdem: Nach Familienrecht steht hierzulande das Wohl des Kindes an erster Stelle, und wenn ein Samenspender beispielsweise wegen finanzieller Forderungen ausfindig gemacht werden kann, muss er zahlen. Schriftliche Vereinbarungen mit der Mutter hin oder her.

Zum Wohl des Kindes zählt ebenso zu erfahren, wer sein Vater ist – wenn es das möchte. Eine anonyme Samenspende ist in Deutschland verboten, schon allein aufgrund verschiedener gesundheitlicher Tests, die sich ein potenzieller Spender unterziehen muss. Deswegen weisen verschiedene Samenbanken in Bezug auf Unterhaltsforderungen auf eine nicht vollständig geklärte Rechtslage hin – und warnen damit auch vor möglichen Erbansprüchen des Nachwuchses.

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