27.12.12

2013

Von Hartz IV bis Praxisgebühr – Das ändert sich 2013

Weniger Rentenversicherungsbeiträge, mehr Hartz IV und eine neue GEZ-Gebühr. So einiges ändert sich im neuen Jahr.

Foto: dpa

Für die Deutschen treten im Jahr 2013 eine ganze Reihe von Änderungen in Kraft
Für die Deutschen treten im Jahr 2013 eine ganze Reihe von Änderungen in Kraft

Weniger Rentenversicherungsbeiträge, mehr Hartz IV, keine Chance für Schwarzseher. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich zum 1. Januar einiges. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick.

Rentenversicherung Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Damit sollen Arbeitgeber und Versicherte jährlich um rund 3,1 Milliarden Euro entlastet werden.

Pflegeversicherung Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent, für Kinderlose von 2,2 auf 2,3 Prozent. Demenzkranke erhalten eine Reihe von verbesserten Leistungen. Daneben können Bürger für die private Vorsorge unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von 60 Euro im Jahr erhalten.

Praxisgebühr Wer im kommenden Jahr zum Arzt geht, muss keine zehn Euro pro Quartal mehr zahlen. Die 2004 eingeführte Praxisgebühr wurde nach langer politischer Diskussion abgeschafft.

Minijobs Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt von 400 auf 450 Euro. Zugleich müssen Minijobber, die ab dem 1. Januar 2013 anfangen zu arbeiten, eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Auf Antrag kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner steigt ebenfalls von 400 auf 450 Euro.

Hartz IV Der Regelbedarf für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhöht sich um acht auf monatlich 382 Euro. Erstmals seit der Hartz-IV-Reform von 2010 steigen auch die Sätze für ältere Kinder von Langzeitarbeitslosen. Für Kinder bis sechs Jahre steigt der Satz auf 224 Euro, für Kinder bis 14 Jahre auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren auf 289 Euro.

Rundfunkbeitrag Am 1. Januar löst der Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr ab. Er beträgt weiterhin monatlich 17,98 Euro. Künftig gilt: eine Wohnung, ein Beitrag. Die Zahl der Rundfunkgeräte und Personen spielt keine Rolle mehr. Neu ist auch, dass Menschen mit Behinderung sich künftig mit einem ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro im Monat beteiligen müssen. Bislang waren Behinderte, in deren Ausweis das Kürzel RF vermerkt war, komplett von der Beitragspflicht befreit. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel bei Taubblindheit oder dem Beziehen von Blindenhilfe, kann die Gebühr erlassen werden.

Betreuungsgeld Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen. Ab dem 1. August 2013 erhalten Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder nur wenig Gebrauch machen, diese Geldleistung des Staates. Das Betreuungsgeld kann aber erst im Anschluss an das Elterngeld und danach bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes von den Eltern bezogen werden. Bei einem Bezug des Elterngeldes von 14 Monaten ergibt sich ein Anspruch auf Betreuungsgeld über maximal 22 Monate. Das Betreuungsgeld beträgt bis Juli 2014 monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 steigt der Satz auf 150 Euro. Eltern, die das Geld für die private Altersvorsorge nutzen, erhalten einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 15 Euro. Das Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.

Wohn-Riester Eigentümer selbst genutzter Immobilien können die Riester-Förderung künftig besser nutzen. Das sieht das "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz" vor, das vom Bundeskabinett am 26. September 2012 beschlossen wurde und das voraussichtlich im Februar 2013 verabschiedet wird. Riester-Sparer können ihr Guthaben künftig jederzeit auch für die Entschuldung ihres Eigenheims einsetzen. Bisher konnte das Riester-Kapital nur für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden beziehungsweise war eine Schuldentilgung erst zum Rentenbeginn möglich. Die Möglichkeit der Kapitalentnahme soll künftig auch für den altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie gelten.

Bundesschatzbriefe Der Bund stellt ab 2013 den Verkauf von Bundesschatzbriefen ein. Bisherige Käufer genießen aber Bestandsschutz. Die Finanzagentur des Bundes führt die Bestände bis zur Fälligkeit kostenlos fort. Wer dennoch Bundesanleihen oder -obligationen kaufen möchte, kann dies bei seiner Hausbank tun.

Neue Euroscheine Ab Mai 2013 beginnt die Europäische Zentralbank damit, neue Geldscheine in Umlauf zu bringen. Die zweite Generation der Banknoten wird sich von den bisherigen Scheinen äußerlich nur geringfügig unterscheiden. Die Euroscheine werden mit mehreren zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Das neue Wasserzeichen und das Hologrammband am Rand des Scheins werden das Motiv der griechischen Mythenfigur Europa tragen. Neu ist auch, dass die Zahl auf dem Geldschein, die den Wert der Banknote angibt, durch eine sogenannte Smaragdzahl angegeben wird, deren glänzende Farbe sich beim Kippen im Licht von smaragdgrün zu tiefblau ändert. Dieses Merkmal gibt es in ähnlicher Form bisher schon bei den Scheinen von 50 Euro an aufwärts. Alte Euroscheine behalten ihre Gültigkeit.

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