20.12.12

Frankreich

Auf der Suche nach Gerechtigkeit für Kalinka

Im jahrzehntelangen Justizdrama um den Tod der 14-jährigen Kalinka hat ein französisches Gericht den deutschen Arzt Dieter Krombach erneut verurteilt. Der 77-Jährige muss für 15 Jahre ins Gefängnis.

Foto: pa/ dpa

Hat der Angeklagte wirklich den Tod Kalinkas verursacht? Das französische Gericht glaubt das zumindest
Hat der Angeklagte wirklich den Tod Kalinkas verursacht? Das französische Gericht glaubt das zumindest

Dieter Krombach hat das Berufungsgericht im Pariser Vorort Creteil nicht erweichen können. Es verurteilte den deutschen Mediziner zu 15 Jahren Freiheitsentzug und bestätigte damit das Urteil des Strafgerichtes aus dem Oktober vergangenen Jahres. "Ich schwöre bei Gott, dass ich Kalinka weder vergewaltigt, noch getötet habe", hatte der 77 Jahre alte deutsche Mediziner erklärt.

"Seit drei Jahren bin ich hier ohne Grund. Ich bin zu hundert Prozent unschuldig, man braucht immer Beweise. Es fehlt ein Motiv und ein Beweis, ich habe Kalinka sehr gemocht, wir verstanden uns sehr gut", beteuerte der gebrechlich wirkende Krombach. Vergeblich.

Der vorsitzende Richter Hevé Stéphan sah es als erwiesen an, dass Krombach am 10. Juli 1982 seine damals 14 Jahre Stieftochter Kalinka mit Injektionen betäubt und anschließend vergewaltigt hat. An den Folgen der Betäubung starb das Mädchen in der Nacht. Krombach nahm das Urteil äußerlich regungslos entgegen.

In Deutschland war ein Ermittlungsverfahren gegen Krombach seinerzeit eingestellt worden, nachdem der Mediziner behauptet hatte, dass Mädchen sei an einer allergischen Reaktion verstorben. Auf Missbrauch war die Leiche zunächst nicht untersucht worden. Hinterher stellte sich heraus, dass die Geschlechtsteile des Mädchens auf mysteriöse Weise aus der Gerichtsmedizin verschwunden waren.

Leiblicher Vater kämpfte für juristische Verfolgung

Erst als Krombach in den Neunzigerjahren wegen der Vergewaltigung einer anderen Patientin unter Betäubung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und seine Approbation verlor, begann man sich für Tod seiner Stieftochter wieder zu interessieren. Insbesondere Kalinkas leiblicher Vater André Bamberski kämpfte unermüdlich dafür, Krombach wegen des Todes seiner Tochter vor Gericht zu bringen.

Es gelang ihm, ein neues Verfahren in Frankreich zu initiieren, bei dem Krombach in Abwesenheit verurteilt wurde. Die deutschen Justizbehörden machten jedoch geltend, dass Krombach nicht zweimal wegen der selben Strafsache verfolgt werden dürfe und weigerten sich, ihn nach Frankreich auszuliefern.

Bamberski ließ Krombach daraufhin vor seinem Wohnhaus in Lindau am Bodensee überfallen und entführen. Seine Häscher lieferten ihn gefesselt in der Nähe des Polizeipräsidiums von Straßburg ab. Das anschließende erneute Gerichtsverfahren gegen Krombach endete in erster Instanz im Oktober 2011 mit der Verurteilung zu 15 Jahren Haft, die das Berufungsgericht nun bestätigte.

Krombachs Anwälte kündigten unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, in Revision zu gehen. "Ich schäme mich, er wird auf den Flur des Todes geschickt, wir werden umgehend in Revision gehen", sagte Krombachs Verteidiger Philippe Ohayon. Krombach hatte in seiner Schlusserklärung gesagt, er würde "gerne nicht in Frankreich sterben."

Unfallthese wird vehement bestritten

Das Verfahren, das am 27. November begonnen hatte, war geprägt von den sehr emotionalen Erklärungen von Kalinkas Vater André Bamberski, der als Nebenkläger auftrat. Bamberski entließ im Laufe des Verfahrens seine Anwälte und vertrat sich vor Gericht selbst. Der Staatsanwalt Jean-Paul Content dankte Bamberski ausdrücklich dafür, dass Bamberski "dieses Verfahren seit 30 Jahren auf den Schultern trägt". Ohne ihn, so der Staatsanwalt hätte es diesen Prozess nie gegeben. Auch die Entführung Krombachs bezeichnete Content als "gerecht."

"Die kriminelle Absicht nachzuweisen, war sehr schwierig, dafür habe ich gekämpft", sagte Bamberski nach der Urteilsverkündung. Krombachs Verteidiger hatten während des Prozesses vorgebracht, Kalinka sei versehentlich durch das verabreichte Mittel Frisium zu Tode gekommen.

Krombach hatte eingeräumt, dass er mit dem Mittel damals "wenig Erfahrung" hatte. Bamberski bestritt die Unfallthese vehement. Seiner Meinung nach hat Krombach dem Mädchen das Mittel mit der Absicht verabreicht, sie zu töten, damit sie ihn nicht mehr der Vergewaltigung bezichtigen konnte.

Neben Bamberski hat auch die leibliche Mutter Kalinkas und Ex-Lebensgefährtin Krombachs, Danielle Gonnin, als Nebenklägerin am Prozess teilgenommen, mit der Bamberski kaum ein Wort wechselte, da die Frau 28 Jahre lang von der Mord-These ihres Ex-Mannes nicht überzeugt war. Ihren Anwalt bezeichnete Bamberski während des Verfahrens als "kleinen Scheißer" von dem er keine Lektionen zu empfangen habe.

Das Justizdrama um Kalinka

Vor mehr als 30 Jahren starb die 14-jährige Kalinka Bamberski. Ein deutsch-französischer Justizkrimi begann:

 

1982

Kalinka wird tot in ihrem Bett im Haus ihres Stiefvaters Dieter Krombach in Lindau am Bodensee entdeckt.

 

1983

Die deutschen Behörden gehen von einem Unfall ohne Fremdverschulden aus. Der leibliche Vater André Bamberski hat Zweifel und fordert vergeblich neue Untersuchungen in Deutschland.

1984

Bamberski erhebt Anklage in Frankreich, die Justiz ermittelt.

 

1985

Die französische Justiz exhumiert die Leiche und geht nach einer erneuten Obduktion von einem Gewaltverbrechen aus.

 

1987

Die deutsche Justiz stellt Ermittlungen gegen Dieter Krombach ein.

1993

Ein Pariser Gericht eröffnet ein Verfahren gegen den Deutschen.

 

1995

Dieter Krombach wird wegen der Tötung seiner Stieftochter in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt.

 

2001

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt das Urteil, da nicht einmal der Anwalt des Angeklagten angehört wurde.

2004

Frankreich stellt einen internationalen Haftbefehl gegen Dieter K. aus.

 

2005

Deutschland verweigert seine Auslieferung mit Hinweis auf die Einstellung des deutschen Verfahrens im Fall Kalinka.

 

2008

Ein französisches Berufungsgericht hebt das Urteil von 1995 mit Blick auf Verfahrensfehler auf.

Oktober 2009

Dieter K. liegt verletzt und gefesselt in der Nähe eines Gerichtsgebäudes im französischen Mülhausen. Gegen Bamberksi und zwei weitere Männer wird wegen Entführung ermittelt. Kalinkas Stiefvater wird in ein Gefängnishospital bei Paris gebracht. Die Staatsanwaltschaft Kempten erlässt Haftbefehl gegen Bamberski und einen mutmaßlichen Komplizen.

 

Dezember 2009

Das Landgericht in Toulouse lehnt eine Auslieferung der mutmaßlichen Entführer nach Deutschland ab.

März 2011

Zum Prozessauftakt zweifelt der Verteidiger von Dieter Krombach die Zuständigkeit des Gerichts in Paris an. Wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten wird der Prozess später unterbrochen.

 

Oktober 2011

Dieter K. wird zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Er habe Kalinka 1982 vorsätzlich Gewalt angetan und so unabsichtlich getötet, erklärt das Gericht. Sein Anwalt kündigt Berufung an.

 

Dezember 2011

Das Pariser Kassationsgericht gibt der Berufung statt. Der Prozess wird neu aufgerollt.

27. November 2012

Der Berufungsprozess beginnt bei Paris. Dieter Krombach beteuert seine Unschuld.

 

20. Dezember 2012

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge wird der Mediziner erneut zu 15 Jahren Haft verurteilt. Einer seiner beiden Anwälte kündigt Berufung an.

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