19.12.12

Familienministerin

Schröder will "vertrauliche Geburt" ermöglichen

Das Familienministerium will vertrauliche Geburten erlauben und auch Babyklappen weiterhin dulden. Bei der vertraulichen Geburt soll die Identität der Mutter nur einer Beratungsstelle bekannt sein.

Foto: dapd

Kristina Schröder: In einem Entwurf ihres Ministeriums wird explizit von der „Fortsetzung einer Duldung von Babyklappen“ gesprochen – trotz viel Kritik
Kristina Schröder: In einem Entwurf ihres Ministeriums wird explizit von der "Fortsetzung einer Duldung von Babyklappen" gesprochen

Die Betreiber der gut 80 deutschen Babyklappen können beruhigt sein: Die Wärmebetten, in denen Mütter ihre Neugeborenen ablegen, um unerkannt zu verschwinden, dürfen geöffnet bleiben.

Ebenfalls keine Sorgen machen müssen sich die etwa 150 Anbieter anonymer Geburten, bei denen Frauen ohne Angabe ihrer Personalien in Kliniken entbinden. Auch das soll möglich bleiben. So will es Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU).

Der Berliner Morgenpost liegt ein neuer Referentenentwurf des Familienministeriums vor, nach dem es für Mütter in Notlagen zwar ein zusätzliches Angebot geben soll – die vertrauliche Geburt –, aber jene anonymen Möglichkeiten weiterhin geduldet werden sollen. Unerfüllt bleiben damit die Forderungen nach einer Beendigung der anonymen Angebote, bei denen es schwere Mängel gibt.

Schließung der Klappen schon 2009 empfohlen

Schon 2009 empfahl der Deutsche Ethikrat die Schließung der Klappen: Rechtlich sei es untragbar, dass Kindern durch die Anonymisierung der Mutter die Kenntnis ihrer Herkunft unmöglich gemacht werde, sozialpädagogisch sei es Unsinn, die Frauen ins Unbekannte entschwinden zu lassen, ohne ihnen helfen zu können.

Auch dem Lebensschutz, so der Ethikrat, dienten Babyklappen nicht, weil seit deren Aufkommen ab 1999 die Zahl der Neugeborenen-Tötungen nicht gesunken ist. Sie liegt in Deutschland nach wie vor bei jährlich 20 bis 25 Fällen, deren Mehrzahl sich in Städten mit Babyklappen ereignet.

Noch mehr in die Kritik gerieten die anonymen Angebote, als Anfang 2012 eine Studie des Deutschen Jugendinstituts schwere organisatorische Mängel bei den Betreibern zutage förderte.

"Fortsetzung einer Duldung von Babyklappen"

Trotzdem ist im Entwurf des Ministeriums nicht die Rede davon, die anonymen Angebote zu beenden oder auslaufen zu lassen. Vielmehr spricht die Begründung explizit von der "Fortsetzung einer Duldung von Babyklappen".

Lediglich "überprüfen" will Kristina Schröder jene Duldung, aber erst in drei Jahren, wenn das geplante Gesetz zur vertraulichen Geburt evaluiert werden soll. Bis dahin gibt es nur ein einziges neues Kriterium für die Klappen, nämlich, dass "die Betreiber die aufgefundenen Kinder spätestens am folgenden Tag der Gemeindebehörde als Findelkinder melden".

Zwar werden im Entwurf auch "weitere unverzichtbare Mindestanforderungen" an die anonymen Angebote angesprochen, aber welche das sein sollen, bleibt offen. Solche Standards werde "die Bundesregierung gemeinsam mit den Beteiligten entwickeln".

Drei Möglichkeiten für Hochschwangere in Notlagen

Sollten also Schröders Pläne Gesetz werden, dann gäbe es künftig für Hochschwangere in Notlagen gleich drei Möglichkeiten. Erstens: Sie bringen ihre Kinder heimlich zur Welt und legen sie in Klappen. Zweitens: Sie entbinden anonym in Krankenhäusern mit entsprechenden Angeboten. Und drittens, jetzt neu: Das Kind wird vertraulich geboren.

Hierfür soll zunächst eine Informationskampagne darauf hinweisen, dass sich werdende Mütter an Schwangerschaftsberatungsstellen wenden können, in denen eigens geschultes Personal die rechtlich sauberen Möglichkeiten erläutert: das Kind annehmen oder es geregelt mit allen Personaldaten zur Adoption freigeben oder es eben vertraulich gebären.

Eine solche Beratung soll auch dann noch möglich sein, wenn eine Frau in den Wehen ins Krankenhaus kommt und ihren Namen nicht sagen will.

Staatliche Stellen kennen die Daten der Mutter nicht

Ist sie mit der vertraulichen Geburt einverstanden, werden die tatsächlichen Daten der Mutter erfasst und in einem Umschlag versiegelt. Auf dem Umschlag jedoch steht nicht ihr richtiger Name, sondern ein Pseudonym, außerdem der Vorname und das Geburtsdatum des Kindes sowie der Name der Klinik und der Beratungsstelle. Dieser Umschlag wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln verschlossen deponiert.

Staatliche Stellen sowie das Familiengericht kennen die Daten der Mutter nicht, sondern wissen nur, dass das ihnen gemeldete Kind mit diesem Vornamen und Geburtsdatum eine Mutter hat, deren Identität nur der Beratungsstelle bekannt ist und die nur über diese kontaktiert werden kann. Sofern die Mutter will. Denn sie geht ja dorthin zurück, woher sie kam, und kann den Kontakt verweigern.

Legt sie jedoch ihre Daten offen, kann sie das Kind zurückbekommen. Aber nur so lange, wie das Kind keine Adoptiveltern hat. Das Baby, das zunächst zu Pflegeeltern kommt, wird nach etwa einem Jahr vom Familiengericht Adoptiveltern zugesprochen, wenn sich die Mutter nicht mit ihrer tatsächlichen Identität meldet.

Offenlegung erst mit dem 16. Lebensjahr

Vor der Entscheidung des Gerichts ist die Mutter von der Beratungsstelle über den Beginn des Adoptionsverfahrens zu informieren. Lässt sie den Termin verstreichen, kann sie das Kind nicht mehr bekommen.

Offenzulegen sind die Daten der Mutter erst mit dem 16. Lebensjahr des Kindes. Es hat dann das Recht, jenen Umschlag einzusehen. Doch kann die Mutter aus ihrer Anonymität heraus via Beratungsstelle "geltend machen, dass ihr durch die Einsicht des Kindes in den Herkunftsnachweis eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann".

Ein Familiengericht müsste dann entscheiden, ob der Widerspruch der Mutter anerkannt wird, ob also das Kind nichts über die Mutter erfahren darf. Dann würde das Kind möglicherweise nie wissen, wer die Frau war, die es damals vertraulich geboren hat.

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