11.12.12

Pressefreiheit

Freispruch für "Sachsensumpf"-Rechercheure

Berichte zu Bordellbesuchen, Immobiliendeals und Korruption brachten zwei Leipziger Reporter vor Gericht. Für den Richter stehen viele Journalisten immer mit einem Fuß im Gefängnis.

Foto: dapd

Die Journalisten Thomas Datt (l.) und Arndt Ginzel sitzen am Montag in Dresden vor Beginn des Prozesstages in der sogenannten „Sachsensumpf“-Korruptionsaffäre in einem Verhandlungssaal des Landgerichts
Die Journalisten Thomas Datt (l.) und Arndt Ginzel sitzen am Montag in Dresden vor Beginn des Prozesstages in der sogenannten "Sachsensumpf"-Korruptionsaffäre in einem Verhandlungssaal des Landgerichts

Das Landgericht Dresden hat die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Die 12. Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Martin Schultze-Griebler folgte damit am Montag in dem Berufungsprozess ihrer bereits vor drei Wochen geäußerten vorläufigen Rechtsauffassung, dass sich die Beschuldigten im Rahmen der zulässigen Verdachtsberichterstattung bewegt hätten.

Auch die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Staatsanwalt Christian Kohle hingegen erneuerte in Anlehnung an das erstinstanzliche Urteil am Amtsgericht Dresden seine Forderung nach einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro wegen übler Nachrede.

Angeblich illegale Ermittlungen von Polizeibeamten

Gegenstand der Anklage waren zwei Artikel im "Spiegel" und bei "Zeit Online", die sich im Jahr 2008 mit ungeklärten Vorgängen um den sogenannten Sachsensumpf befassten.

Dabei sollen sie in zwei Fragesätzen unter anderem zwei Leipziger Polizisten, die sich mit Korruptionsvorwürfen beschäftigten, illegaler Ermittlungen bezichtigt haben. Beide hatten jedoch gar keine Anzeige erstattet.

Das übernahm erst ihr vorgesetzter Polizeipräsident. In seiner Urteilsbegründung stützte sich der Vorsitzende auf frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, zuletzt das sogenannte Friedmann-Urteil 2009.

Urteil stützt sich auf Bundesverfassungsgericht

Für eine Verurteilung müssen danach journalistische Äußerungen eindeutig ehrverletzend sein und nicht mehrdeutig interpretierbar. Außerdem sind sie stets im Kontext zu betrachten. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der inkriminierten Artikel seien aber viele Verdachtsmomente noch nicht ausgeräumt gewesen, sagte Schultze-Griebler. Insbesondere die im "Zeit"-Beitrag gestellten Fragen seien zulässig.

"Man hätte dieses Verfahren gar nicht erst beginnen dürfen", kritisierte Verteidiger Ulf Israel in seinem Plädoyer den Eifer der Staatsanwaltschaft.

"Wüste Kette von Behauptungen"

Die "wüste Kette von Behauptungen" falle letztlich auf sie zurück und werfe ein schlechtes Licht auf die sächsische Justiz. Anwalt Steffen Soult sagte, er hätte sich eine "lernfähige Staatsanwaltschaft" statt einer solch "verbohrten" gewünscht.

Arndt Ginzel verwies nochmals auf die vierjährige Verhandlungsdauer mit 17 Verhandlungstagen, die wirtschaftliche und psychische Folgen für die beiden Freiberufler gehabt habe. Thomas Datt nannte das Verfahren "von Anfang an absurd". Er ging in seinem Schlusswort breit auf die durch Zeugen neu aufgeworfenen Fragen und Widersprüche hinsichtlich der "Sachsensumpf"-Verdächtigungen ein.

Angeklagter: Verfahren war absurd

Der Vorsitzende Richter sagte am Schluss der Verhandlung, das von der Staatsanwaltschaft bemühte Strafrecht sei die schärfste Waffe der Justiz und solle die Ultima Ratio bleiben. Staatsanwalt Kohle wollte sich noch nicht zu einer möglichen Revision äußern.

Wer sich mit investigativem Journalismus beschäftige, habe das gleiche Problem wie Kraftfahrer und Ärzte, sagte Schultze-Griebler. "Die stehen immer mit einem Fuß im Gefängnis." Alles, was da an unangenehmen Wahrheiten geschrieben werde, sei oft eine Beleidigung, "aber hoffentlich keine Verleumdung".

Journalistenverbände sind erleichtert

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) reagierte mit Erleichterung. "Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland", sagte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. Er forderte die sächsische Landesregierung auf, das Verständnis der Verantwortlichen in Politik und Justiz von freier Berichterstattung dringend zu korrigieren.

Reporter ohne Grenzen begrüßt den Freispruch der Journalisten. "Wer in Deutschland öffentliche Ämter bekleidet, muss sich Kritik gefallen lassen, Journalisten dürfen deshalb nicht mit dem Strafrecht bedroht werden", sagte Michael Rediske, Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen in Berlin. "Das Dresdner Urteil sendet ein wichtiges Signal an andere europäische Länder, in denen Journalisten dagegen kämpfen, wegen Verleumdung im Gefängnis zu landen."

Landtag soll weiter untersuchen

Die sächsischen Linken begrüßten den Freispruch ebenfalls. Auffällig sei aber, dass die Staatsanwaltschaft bis zuletzt ihre Position "knochenhart" vertreten habe, sagte der Landtagsabgeordnete Klaus Bartl. Seine Fraktion werde die mögliche Einflussnahmen der Staatsregierung auf die Staatsanwaltschaft im Untersuchungsausschuss des Landtages weiter untersuchen.

Auch die sächsischen Grünen kritisierten die Staatsanwaltschaft. Sie sei mit dem Versuch gescheitert, bestimmte Journalisten mit strafrechtlichen Mitteln mundtot zu machen, sagte der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi.

Es begann mit einem Dossier des Verfassungsschutzes

Der Begriff "Sachsensumpf" tauchte erstmals 2007 auf. Damals berichteten Medien über die Existenz eines umfangreichen Dossiers des Verfassungsschutzes zu vermeintlich kriminellen Netzwerken mit Beteiligung auch von hochrangigen Juristen.

Die von der Dresdner Staatsanwaltschaft danach wiederaufgenommenen Ermittlungen zu den bis Anfang der 90er-Jahre zurückreichenden Vorgängen ergaben dann allerdings keine hinreichenden Belege für die bis zu Korruption und Rotlichtmilieu reichenden Vorwürfe.

Die politische Aufarbeitung hält dennoch an: Noch immer befasst sich ein Landtagsuntersuchungsausschuss mit dem "Sachsensumpf". Hinzu kommen Gerichtsprozesse. Sie richten sich aber nur noch gegen einstige Berichterstatter und frühere Zeugen.

Quelle: dpa/dapd/UC
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