07.12.12

Erstickt und gekocht

Drei Jahre Haft für Tötung bei Sadomaso-Sex

Ein Mann hatte seinen Sexpartner derart gefoltert, dass dieser erstickte. Nun wurde er verurteilt: wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Denn sein Partner hätte die Risiken gekannt, so die Richter.

Foto: dapd

Ende Januar 2012 wurde in einer Kreuzberger Wohnung die zerstückelte Leiche eines 37-jährigen Mannes entdeckt. Ein 44-Jähriger wurde wegen Mordes angeklagt, hier ist der Mann neben seinen Anwälten im Landgericht zu sehen.
Ende Januar 2012 wurde in einer Kreuzberger Wohnung die zerstückelte Leiche eines 37-jährigen Mannes entdeckt. Ein 44-Jähriger wurde wegen Mordes angeklagt, hier ist der Mann neben seinen Anwälten im Landgericht zu sehen.

Keine vorsätzliche Tötung: Im Prozess um den Tod eines Mannes beim Sadomaso-Sex hat das Landgericht eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verkündet.

Der 44-jährige Angeklagte wurde der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Er habe das spätere Opfer "eindeutig" nicht vorsätzlich getötet, den Mann wohl aber "vorsätzlich verletzt", hieß es im Urteil.

Das Opfer, ein 37-jähriger Bankangestellter, starb im Januar dieses Jahres bei sadomasochistischen Praktiken mit dem Angeklagten in dessen Kreuzberger Wohnung. Mit Einverständnis des späteren Opfers hatte der 44-Jährige ihn gefesselt sowie Mund und Nase verklebt. Der Mann war daran dann erstickt.

Praktiken schon häufiger durchgeführt

Das Verkleben der Atemwege sei mit Einverständnis des 37-Jährigen geschehen, hieß es. Der Prozess ergab, dass der homosexuelle Angeklagte diese "hochgradig gefährliche" Praktik schon häufiger durchgeführt hatte.

Ihm habe klar sein müssen, dass sie "lebensgefährlich" sei. Deshalb sei das Verhalten "sittenwidrig", hieß es im Urteil.

Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon ausgegangen, dass der Angeklagte das Opfer zur Befriedigung des eigenen Geschlechtstriebes getötet hatte.

Sie forderte wegen Mordes eine lebenslange Haft. Die Verteidigung sprach sich dagegen für eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung aus, ohne einen konkreten Strafantrag zu stellen.

"Sie haben sich gemocht"

Der Angeklagte habe keinen Grund gehabt, seinen Sexualpartner zu töten, hieß es im Urteil. "Im Gegenteil. Sie haben sich gemocht". Der 44-Jährige habe auch bei anderen Sexpartnern "die Grenzen der Verabredungen" nie überschritten, hieß es.

In diesem Fall habe er die Situation "offenbar falsch eingeschätzt". Außerdem hätten Opfer und Angeklagter unter Drogeneinfluss gestanden.

Als die Polizei am 23. Januar beim Angeklagten erschien, hatte der 44-Jährige spontan geäußert, er habe den Mann "umgebracht". In seiner Wohnung fanden die Beamten die zerstückelte Leiche des seit drei Wochen vermissten Bankangestellten.

Kopf und Arme waren gekocht. Im Verfahren hatte der Mann zum Vorwurf geschwiegen. In seinem Schlusswort zeigte er Reue. Es tue ihm leid. Er habe sich von der "Idee des Opfers in den Bann ziehen lassen".

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