20.11.12

Patentrechte

Dr. Oetker verliert die Puddingschlacht mit Aldi

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Dr. Oetkers Patentrechte für den gefleckten Kinderpudding "Paula" sind von Aldi nicht verletzt worden.

Foto: dapd

Ähnliche Optik, ähnlicher Geschmack, aber keine Patentrechtsverletzung: Aldis „Flecki“ und Dr.Oetkers „Paula“
Ähnliche Optik, ähnlicher Geschmack, aber keine Patentrechtsverletzung: Aldis "Flecki" und Dr.Oetkers "Paula"

Ein marmoriertes Vanille-Schokoladen-Dessert sorgt für Wirbel im Düsseldorfer Landgericht: Im Marathon-Rechtsstreit über den Fleckenpudding "Paula" muss Dr. Oetker abermals eine Niederlage hinnehmen. Der Bielefelder Lebensmittelriese wollte das Konkurrenzprodukt "Flecki" der bayrischen Molkerei Gropper verbieten lassen. Es handle sich um eine schlichte Kopie des hauseigenen Kinderpuddings. Das Landgericht Düsseldorf sieht das punktuell anders und hat daher den Verbotsantrag von Dr. Oetker abgelehnt.

Zwei Kühe, zwei Produktionsweisen

Die Richter entschieden: "Flecki", den Gropper für den Discounter Aldi Süd herstellt, verletzt nicht das technische Patent des westfälischen Familienunternehmens. Das Herstellungsverfahren beider getupfter Milchprodukte, die übrigens beide mit einer gescheckten Kuh auf der Verpackung werben, unterscheide sich gravierend.

Auch im dritten Anlauf ist es Dr. Oetker nicht geglückt, die Forderung nach einem Verkaufsverbot von "Flecki" durchzusetzen. Bei den bisherigen Prozessen hatte der Markenpudding-Hersteller vor allem wegen des ähnlichen Geschmacks geklagt. Der Grund für die vehemente Gegenwehr liegt vor allem im massiven Werbeaufwand von Dr. Oetker. Nun will sich der Bielefelder Puddinghersteller aber offenbar mit dem Urteil abfinden.

Paula hat viel mehr Flecken

Die Düsseldorfer Richter entschieden, dass von einer Patentverletzung nicht gesprochen werden kann. Schon das Aussehen beider Süßspeise sei völlig unterschiedlich. Während "Paula" viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen diese bei "Flecki" nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Damit darf der Groppner-Pudding weiter verkauft werden. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilten, Aldi Süd habe das Aussehen des Produkts zwar nachgeahmt, aber den notwendigen Abstand zum Original gewahrt.

Quelle: dpa/pas
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