14.11.12

Justizministerium

Lehrer-Schüler-Sex bald grundsätzlich strafbar

Bislang ist eine sexuelle Beziehung von Lehrern zu Schülern nur strafbar, wenn der oder die Jugendliche in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Pädagogen steht. Die Justizminister wollen das ändern.

Foto: ZB
Linke fordert Besserstellung von Schulleitern

Es begann im Bus, auf einer Klassenfahrt. Ein 32 Jahre alter Lehrer begleitete Hauptschüler aus Neuwied zu einem Musical in Hamburg. Neben ihm saß ein Mädchen, 14 Jahre, eher schüchtern. Die beiden kamen ins Gespräch, verstanden sich gut – so gut, dass sie, zurück in Rheinland-Pfalz, eine Affäre begannen.

Man traf sich, mal im Putzraum der Schule, mal außerhalb, jedenfalls heimlich. Über Monate kam es zu sexuellen Kontakten. Erst als der Vater des Mädchens intime Mails des Paares entdeckte, flog die Beziehung auf, die Eltern erstatteten Anzeige, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.

Das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz verurteilten den (verheirateten) Lehrer nach Paragraf 174 Strafgesetzbuch wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz aber sprach den Mann in der Revision frei. Zwar sei sein Verhalten "unangemessen, unanständig und verantwortungslos" gewesen. Aber nicht strafbar. Denn er habe die Schülerin nur vertretungsweise unterrichtet, es gebe kein "Obhutsverhältnis" wie bei einem Klassenlehrer, und das Mädchen sei somit keine Schutzbefohlene im Sinne des Gesetzes gewesen.

Damit folgte das OLG der seit 50 Jahren herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Danach reicht es für die Strafbarkeit einer sexuellen Beziehung zwischen Lehrern und Schülern nicht aus, dass sie an derselben Schule sind – jedenfalls nicht, wenn es eine große Schule ist.

Notwendig ist vielmehr ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis des Jugendlichen von dem Lehrer im Sinne einer Unter- und Überordnung. Vertretungsunterricht oder die Aufsicht auf Schulhof und Klassenfahrten begründen ein solches Obhutsverhältnis noch nicht. Die vom BGH verlangten "Einwirkungsmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum" hat in der Regel nur ein Klassenlehrer.

"Bedürfnis für Klarstellung"

Gegen die Entscheidung des OLG Koblenz im Dezember 2011 und eine weitere des BGH in einem vergleichbaren Fall im April 2012 regte sich Widerstand von Elterninitiativen und Kinderschutzbund – auf den die Politik jetzt reagiert. Wenn die 16 Justizminister der Länder an diesem Donnerstag in Berlin zu ihrer Herbstkonferenz zusammenkommen, wollen sie eine Verschärfung des Paragrafen 174 Strafgesetzbuch beschließen.

"Wir sind überwiegend zu dem Entschluss gekommen, dass es ein Bedürfnis für eine Klarstellung des Begriffes des Schutzbefohlenen gibt", sagte Hessens stellvertretender Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn (FDP), derzeit Vorsitzender der Justizministerkonferenz, der Berliner Morgenpost. "Künftig soll diese Regelung nicht nur auf den konkreten Klassenlehrer, sondern auch auf alle Lehrer im Bereich einer Schule angewendet werden."

Wenn ein Lehrer also künftig eine sexuelle Beziehung mit einer minderjährigen Schülerin eingeht, dann soll die Strafbarkeit nicht mehr von der Frage abhängen, ob er Klassen- oder Vertretungslehrer ist. Auch Betreuer in anderen Einrichtungen, in denen vergleichbare Abhängigkeiten zwischen Jugendlichen und Erwachsenen bestehen – zum Beispiel Jugendheime –, sollen erfasst werden.

Mainz und München sollen Gegenentwurf erarbeiten

"Dieses Verhalten ist unanständig und soll deshalb künftig stärker strafrechtlich sanktioniert werden", sagte Hahn. Zwar sei das Sexualstrafrecht in Deutschland grundsätzlich liberal, es knüpfe an die sexuelle Mündigkeit des Menschen an.

"Aber es gibt Handlungen, welche moralisch derart verwerflich sind, dass ihnen eine strafrechtliche Sanktion folgen muss", meint der FDP-Politiker. Die Justizminister hätten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sorgfältig abgewogen und schließlich auf das veränderte "gesellschaftliche Wertebild" in dieser Hinsicht reagiert.

Nun sollen Rheinland-Pfalz und Bayern damit beauftragt werden, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Danach muss dann Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) überzeugt werden. Ob das gelingt, ist offen. Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) berichtete, die Kollegin habe in den Beratungen "noch relativ reserviert" geklungen.

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