08.11.12

Tierschutz-Kampagne

"Holocaust auf Ihrem Teller" bleibt verboten

Die Tierschutzorganisation Peta wollte mit drastischen Mitteln auf das Leiden von Masttieren aufmerksam machen. Jetzt musste der Europäische Gerichtshof über das deutsche Verbot urteilen.

Foto: dpa

Der Vergleich mit dem Leiden von KZ-Häftlingen bleibt verboten, urteilten Straßburger Richter. Mit drastischen Bildern hatte Peta auf das Leiden von Masttieren aufmerksam machen wollen
Der Vergleich mit dem Leiden von KZ-Häftlingen bleibt verboten, urteilten Straßburger Richter. Mit drastischen Bildern hatte Peta auf das Leiden von Masttieren aufmerksam machen wollen

Die Tierschutzorganisation Peta hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten: Das deutsche Verbot der Werbekampagne "Der Holocaust auf Ihrem Teller", die das Leiden von Masttieren mit dem von KZ-Häftlingen verglich, war rechtens, stellten die Richter der kleinen Kammer in Straßburg fest.

Die deutsche Justiz habe mit dem Verbot die Persönlichkeitsrechte der in Deutschland lebenden Juden schützen wollen. Angesichts des "spezifischen Kontextes der deutschen Geschichte" sei das Verbot der Kampagne und die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsäußerung der Organisation Peta gerechtfertigt gewesen, heißt es in dem Urteil.

Poster zeigte ermordete KZ-Häftlinge

Peta wollte mit sieben Plakaten gegen das Leiden von Masttieren protestieren. Eines der Poster stellte ein Foto aufeinandergetürmter Leichen von Häftlingen in Konzentrationslagern mit einer Aufnahme geschlachteter Schweine gegenüber.

Ein anderes Plakat zeigte unter der Überschrift "Für Tiere sind alle Menschen Nazis" Häftlinge in einer Reihe von Hochbetten sowie zusammengeferchte Hühner in Legebatterien.

Gegen diese in den USA konzipierte Kampagne hatten der damalige Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, und seine beiden Stellvertreter geklagt.

Kampagne wurde im April 2004 verboten

Die Kläger, die als Kinder selbst den Holocaust überlebt hatten, sahen ihre Menschenwürde und die ihrer in Konzentrationslagern verstorbenen Angehörigen verletzt. Ein Gericht in Berlin gab ihnen Recht und verbot die Kampagne im April 2004.

Im März 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Der unzulässige Vergleich zwischen "menschlichem, würdenbegabtem Leben" und den Belangen des Tierschutzes führe zu einer "Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer", stellten die Karlsruher Richter fest.

Außerdem verstoße die Kampagne gegen die Persönlichkeitsrechte heute lebender Juden.

Quelle: AFP/chm
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