07.11.12

Mord mit Killermaske

Horrorfilm geguckt, Frau erstochen – 10 Jahre Haft

Mutter und Schwester sind verreist, ein 19-jähriger Bielefelder ist allein zu Hause. In derselben Nacht wird seine Vermieterin brutal ermordet. Nun fiel das Urteil in dem spektakulären Indizienprozess.

Foto: dpa

Eine solche Horrormaske soll der 19-Jährige getragen haben, während er am 29. März 2012 eine 82 Jahre alte Frau in Bielefeld erstochen hat. Nun fiel das Urteil gegen ihn: Er muss für zehn Jahre in Haft.
Eine solche Horrormaske soll der 19-Jährige getragen haben, während er am 29. März 2012 eine 82 Jahre alte Frau in Bielefeld erstochen hat. Nun fiel das Urteil gegen ihn: Er muss für zehn Jahre in Haft.

Der Tod von Hanna L. muss grausam gewesen sein.

40 Messerstiche zählte die Kriminalpolizei später im Körper der 82-Jährigen, die am 29. März in ihrer eigenen Wohnung ermordet wurde. Gefunden hatte sie ihr Untermieter, ein 19 Jahre alter angehender Rettungssanitäter.

Er ist es auch, der bald in den Fokus der Ermittler gerät und wegen Mordes angeklagt wird.

Nun wurde der junge Mann vor dem Landgericht Bielefeld zur Höchststrafe verurteilt: Er muss zehn Jahre in Haft, weil er, so glaubt das Gericht, seine Vermieterin heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet hat.

Es war von Beginn an ein reiner Indizienprozess, in dem die Staatsanwaltschaft vor allem mit gerichtsmedizinischen Gutachten zu punkten versuchte. Der 19-Jährige leugnete die Tat bis zuletzt, auch den Schuldspruch am Mittwochnachmittag nahm er scheinbar regungslos hin.

Gefühlstaubheit festgestellt

Gutachter hatten festgestellt, dass der junge Mann an Gefühlstaubheit leidet. Er könne die eigenen Gefühle nicht wahrnehmen und nicht formulieren. Dennoch sei er voll schuldfähig, wenn auch psychologisch unreif. Darum greift das Jugendstrafrecht.

Was genau aber passierte in der Nacht vom 29. März in dem Zweifamilienhaus in Bielefeld, in dem der junge Mann mit seiner Mutter und seiner Schwester seit Jahren lebte?

Die Ermittler rekonstruierten den Tatverlauf so: Der 19-Jährige war allein zu Hause, Mutter und Schwester waren zu einer Kur.

Zur Einsamkeit kam die Frustration: Der Arbeiter-Samariter-Bund verwehrte ihm die erhoffte Ausbildung zum Rettungssanitäter. Der junge Mann habe sich, so rekonstruierten es jedenfalls die Ermittler, dann den Horrorfilm "Saw" angesehen.

"Justin, der Serienkiller"

Anschließend habe er sich eine Latexmaske vom Typ "Justin, der Serienkiller" aufgesetzt, sei zu seiner Vermieterin gegangen und habe die arglose Frau "mit absolutem Vernichtungswillen" angegriffen. Durch die 40 Stiche wurde die Frau so schwer verletzt, dass sie verblutete.

Entscheidend für das nun gefallene Urteil war das Gutachten eines Rechtsmediziners.

Ihm zufolge konnten die Blutspritzer und Gewebereste des Opfers, die auf der Rückseite der Kleidung des Mannes waren, nur von Ausholbewegungen mit dem Messer stammen. Die Horrormaske wurde ebenso wie das Messer später in seiner Wohnung gefunden. Daran war ebenfalls Blut des Opfers.

Richter Christoph Meiring sagte in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten gewandt: "Die Indizien sprechen gegen Sie." Er entsprach in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da es kein Motiv gebe. Anwalt Andreas Chlosta kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.

Unklar war und ist auch nach dem Urteil der Beweggrund für die Bluttat. "Es ist ein ganz abscheuliches, grausames Geschehen", sagte Richter Meiring in seinem Schlusswort. "Grauen ergreift einen, wenn man sich den Schrecken der Frau ausmalt."

Quelle: dpa/dapd/krott
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