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25.10.12Bundestagsabstimmung
Ehegattensplitting weiter nur für Heterosexuelle
Das Ehegattensplitting bleibt auf Heterosexuelle beschränkt. Eine Ausweitung auf eingetragene Lebenspartnerschaften lehnt der Bundestag ab. Allerdings steht dazu noch ein Urteil aus Karlsruhe an.
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Der Ring bringt die Steuervorteile – aber nur für heterosexuelle Ehepaare
Das finanziell vorteilhafte Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer kommt weiterhin nur heterosexuellen Paaren zugute. Eine Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich ab.
Abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der SPD und einen der Grünenfraktion zum Jahressteuergesetz 2013. Zuvor hatte bereits der Bundesrat erfolglos versucht, die steuerliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaften in dem Gesetz unterzubringen.
Die Debatte war nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgericht entbrannt, in denen Ungleichbehandlungen von Ehe und Lebenspartnerschaft für verfassungswidrig erklärt wurden. In der FDP gab es Sympathien für eine weitere Gleichstellung, die Union lehnte dies ab.
Die Forderung nach der Ausweitung des Ehegattensplittings wies das Bundesfinanzministerium vor allem mit dem Hinweis zurück, dass dazu noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Diese wird für 2013 erwartet.
Homosexuelle Paare können seit dem 1. August 2001 vor dem Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
Sie bekommen damit der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten. Ebenso übernehmen sie Pflichten, beispielsweise in puncto Unterhaltszahlungen. "Sie tragen füreinander Verantwortung", steht im Gesetzestext.
Das erste gleichgeschlechtliche Paar, das 2001 den Bund fürs Leben einging, heiratete in Hannover.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2011 bundesweit rund 27.000 sogenannte Homo-Ehen eingetragen, davon 16.000 zwischen Männern und 11.000 zwischen Frauen.
Die Gesamtzahl homosexueller Paare, die zusammenleben, aber nicht verpartnert sind, wird für das Jahr 2011 mit etwa 67.000 angegeben.
Wesentliche Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe bestehen derzeit im Steuer- und Adoptionsrecht.
So können homosexuelle Paare bisher das Ehegatten-Splitting nicht in Anspruch nehmen. Die Regelung wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
Schwule und Lesben dürfen als Paar keine Kinder adoptieren, der eine Partner kann aber das Kind des anderen annehmen.
Nach Angaben der Bundesregierung bestehen bei mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen zu steuer- und versicherungsrechtlichen Fragen noch Unterschiede zwischen hetero- und homosexuellen Partnerschaften.
In den elf Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden einige Regelungen bereits angepasst. Meist waren die Änderungen Folge höchstrichterlicher Urteile, die Ungleichbehandlungen für Homo-Ehen als unrechtmäßig ansahen, etwa beim Ehegatten- und Familienzuschlag für Beamte.
Quelle: EPD
Quelle: dapd/smb
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