10.10.12

Gerichtsurteil

Hessen muss Kindsmörder Gäfgen Schadenersatz zahlen

Der 37-Jährige hatte geklagt, weil ihm bei den Ermittlungen zur Entführung von Jakob von Metzler Gewalt angedroht wurde.

Foto: dapd

Zehn Jahre nach dem Tod des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler wurden seinem Mörder Magnus Gängen 3000 Euro zugesprochen
Zehn Jahre nach dem Tod des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler wurden seinem Mörder Magnus Gängen 3000 Euro zugesprochen

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat dem Kindsmörder Magnus Gäfgen am Mittwoch einen Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro zugesprochen. Damit bestätigte der 1. Zivilsenat das Urteil der Vorinstanz. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt sei nicht zu beanstanden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Stump.

Der mittlerweile 37-jährige Gäfgen hatte auf eine Entschädigung geklagt, weil ihm ein Polizist im Rahmen der Ermittlungen mit der Entführung des elf Jahre alten Bankierssohnes Jakob von Metzler im Jahr 2002 Gewalt angedroht hatte.

In erster Instanz hatte das Oberlandesgericht das Land Hessen wegen "schwerer Verletzung der Menschenwürde" zu einer Zahlung von 3000 Euro plus Zinsen verurteilt. Das Land lehnte die Zahlung allerdings ab und legte Berufung ein. Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) bezeichnete das Urteil seinerzeit als "schwer nachvollziehbar" und ergänzte: "Auch für mich persönlich ist es schwer erträglich, wenn einem verurteilten Kindsmörder eine Entschädigung zugesprochen wird."

Das Landgericht musste sich in seinem Urteil auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützen. Dieser hatte im Juni 2010 festgestellt, dass die Androhung von Folter eine unmenschliche Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention war und ausnahmslos verboten ist.

So lief der Prozess

Um 11.24 Uhr war Magnus Gäfgen unter Blitzlichtgewitter im Gerichtssaal erschienen. Dunkler Anzug, weißes Hemd, versteinerte Miene. Die mittlerweile acht Jahre Gefängnis scheinen dem verurteilten Kindsmörder äußerlich kaum etwas angehabt zu haben. Eine wütende Prozessbeobachterin beschimpfte ihn am Mittwoch im proppenvollen Gerichtssaal mit drastischen Worten.

Volkes Seele kocht anscheinend noch immer, weil der Kindsmörder eine Entschädigung haben will. Ein Polizist hatte ihm in einem Verhör am 1. Oktober 2002 Gewalt angedroht, damit er das Versteck des kleinen Jakob von Metzler preisgibt. Ihn hatte Gäfgen zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits erwürgt und in einem abgelegenen See im Vogelsberg versenkt, wofür er 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen

Rund zehn Jahre nach der Gewaltandrohung musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz mit der Schadenersatzklage befassen. Offenbar hielt der Vorsitzende Richter Ulrich Stump ein gewisses Aggressionspotenzial gegenüber Gäfgen für möglich, denn die vielen Zuschauer durften die Verhandlung nur durch dickes Glas und nach strengen Sicherheitsvorkehrungen verfolgen.

In erster Instanz hatte das Gericht das Land Hessen zur Zahlung verurteilt. Das Land legte jedoch Berufung ein. Auch einem Vergleich des Gerichts, wonach das Geld nicht an Gäfgen, sondern an eine gemeinnützige Einrichtung gehen sollte, stimmte das Land Hessen nicht zu und zog auch am Mittwoch alle Register, um die symbolische Niederlage abzuwenden.

Da Gäfgen privat insolvent ist, habe er gar kein Anrecht auf eine Geldzahlung und somit auch kein Klagerecht, führte Rechtsanwalt Thomas Kittner für das Land aus. Der Rechtsanwalt verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dienstag, wonach Gäfgens Insolvenzverwalter eine mögliche Entschädigung einkassieren dürfe.

"Wir müssen uns diese Sache durch den Kopf gehen lassen", sagte Richter Stump und vertagte die Verhandlung zunächst für mehrere Stunden. Mit seinem Urteil am Nachmittag ist es nach zahllosen Klagen des Mörders vor Landgerichten, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof vorerst der letzte juristische Akt in Sachen Gäfgen.

Quelle: dapd/dpa/sei
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