24.08.12

Prozess in Norwegen

Massenmörder Breivik ist böse – aber zurechnungsfähig

21 Jahre Haft plus anschließende Sicherungsverwahrung: Mit dem Urteil befanden die Richter den 33-Jährigen für voll schuldfähig.

Foto: SCANPIX NORWAY
Norway Breivik verdict
Keine Reue: Kurz vor der Urteilsverkündung kommt der geständige Massenmörder Anders Behring Breivik (zweiter von rechts) im Gerichtssaal in Oslo an. Er reckt siegesgewiss die Faust

Ganz zum Schluss, als doch das Wichtigste schon gesagt wurde – schuldfähig! –, wird es noch einmal hart für die Eltern von Bendik Ellingsen, die Frau von Trond Berntsen und die anderen Angehörigen im Saal 250. Richter Arne Lyng liest erneut die Obduktionsberichte der 77 Todesopfer vor, die Anders Behring Breivik am 22. Juli 2011 ermordete. Ein Schuss in den Rücken, zwei in den Brustkorb. Das nächste Opfer: drei Schüsse in den Kopf, einen in den Rücken. Sofortiger Eintritt des Todes. Dann folgen die Berichte der 44 Schwerverletzten, die die Angriffe überlebten. So geht es stundenlang, zum dritten Mal in diesem Prozess, und beinahe wirkt es wie eine reinigende, notwendige Prozedur: Das Schreckliche muss ein ums andere Mal wiederholt werden, damit es seine Wirkung verliert und irgendwo, irgendwann tief begraben werden kann. Leise weinen die Überlebenden, während Breivik im schwarzen Anzug entweder grinst oder so teilnahmslos ins Leere blickt, als ginge es hier um ein Steuerdelikt. Aber es geht um seine Morde, um Hunderte junge Menschen, die um ihr Leben laufen, sich verstecken und mit ihren Eltern telefonieren. "Teils, um Hilfe zu holen, teils, um sich zu verabschieden", trägt Richter Lang vor. "Herzzerreißende Szenen" hätten sich auf der Insel abgespielt, ein ungleicher Kampf um Leben und Tod fand damals statt.

Volle Verantwortung

Wenn es einen Trost für die Angehörigen geben sollte, dann liegt er darin, dass Breivik für seine Untaten die volle Verantwortung übernehmen muss. Denn das Gericht unter dem Vorsitz der 52-jährigen Juristin Wenche Elizabeth Arntzen hat einstimmig entschieden, dass der selbst ernannte "Tempelritter" voll schuldfähig ist. Ein "mutiges Urteil", nennt das die Nebenklagevertrerin Mette Yvonne Larsen, und damit dürfte sie recht haben. Denn die Richter setzten sich nicht nur über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinweg, sondern auch über das erste Gutachten der Sachverständigen, die Breivik eine paranoide Schizophrenie diagnostizierten. Weil diese Diagnose sowohl von Fachleuten wie von Kommentatoren angezweifelt wurde, entschloss sich das Gericht, noch vor Prozessbeginn eine weitere Untersuchung anzufordern. Die beiden nächsten Gutachter kamen dann zum gegensätzlichen Schluss. Eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestierten die Psychiater dem Massenmörder, und einen eklatanten Mangel an Empathie.

Das Gericht verkündet dies um 10.04 Uhr. Die Besucher im Saal 250 stehen auf, die Angehörigen halten sich an den Händen. "Anders Behring Breivik wird zu einer Sicherheitsverwahrung für 21 Jahre verurteilt, mit einem Mindestaufenthalt von zehn Jahren", sagte Richterin Arntzen. Dies ist die strengste Strafe in Norwegen; nach den 21 Jahren gilt die Sicherheitsverwahrung automatisch fort und wird alle fünf Jahre überprüft. Es gilt als wahrscheinlich, dass Breivik nie mehr freigelassen wird. Für den Angeklagten scheint dies kein Problem zu sein. Er lächelt, als er sein Wunsch-Urteil hört, und grüßt wieder mit erhobener Faust, als er sich nach der Urteilsverkündung setzt.

Anschließend verlesen Arntzen und Lyng abwechselnd das 90-seitige Urteil. Es ging noch mal um Breiviks Leben, sein berufliches Scheitern, das Spielen am Computer, die schleichende politische Radikalisierung. Viel bleibt nicht übrig von dem aufgeblasenen Selbstbild, das Breivik über sich in seinem "Manifest" und vor Gericht gezeigt hat. Sein rechtsextremes Netzwerk der "Tempelritter" hat es nach Auffassung der Richter nicht gegeben, für seinen Lebensunterhalt kam er mehr schlecht als recht auf, und Freunde hatte er zum Schluss keine mehr. Breivik folgt ihren Ausführungen regungslos, manchmal macht er sich Notizen.

Sein Motiv für seine Terroranschläge war nach Ansicht des Gerichts sein Hass auf die multikulturelle Gesellschaft, die durch die Einwanderungspolitik der Arbeiterpartei zustande gekommen sei. Daher fürchtete er, Norwegen könne "von Muslimen übernommen" werden. Arntzen sagte, dass viele Breiviks Ansichten teilen würden, aber nur eine verschwindend kleine Minderheit glaube, dass Terror ein legitimes Mittel sei.

Die Richterin bemängelte, dass die ersten Gutachter keine anderen Erklärungen für die Bewertung von Breiviks Gedankenwelt zugelassen haben als eine paranoide Schizophrenie. Genauso gut könnten sie ein Beleg für seinen Größenwahn und seine narzisstische Persönlichkeit sein – die allerdings nicht als Beleg für eine Schuldunfähigkeit herangezogen werden könnten. Es sei ohnehin "fragwürdig, Straftäter von vornherein von Schuld freizusprechen", meine Arntzen.

Breivik will nicht in Berufung

So wird Breivik nach dem Urteil in einem besonders abgesicherten Trakt des Hochsicherheitsgefängnisses Ila bei Oslo einsitzen. Angeblich sei das Urteil für ihn keine Überraschung gewesen, berichtet sein Anwalt Geir Lippestad. Er glaubte fest daran, für zurechnungsfähig erklärt zu werden. Das Urteil wolle er auch annehmen und darauf verzichten, die nächste Instanz anzurufen. Dieses Ziel teilte er paradoxerweise mit den Hinterbliebenen. Auch die meisten Zeitungskommentatoren konnten sich mit dem ersten Gutachten nicht anfreunden. Kann jemand wirklich geisteskrank sein und gleichzeitig über Jahre ein so groß angelegtes Verbrechen planen und ausführen? Diese Frage wurde bis Freitag immer wieder diskutiert.

In diesem Lotteriespiel hatte sich die Staatsanwaltschaft die falsche Seite ausgesucht. So wirken die Anklagevertreter durchaus überrascht, als das Urteil fällt. "Ich habe immer an die Möglichkeit dieses Urteils gedacht", sagt Engh in einer Verhandlungspause. "Aber ich bin weder traurig noch enttäuscht", fügt sie an.

Die Staatsanwälte Svein Holden und Inga Bejer Engh klammerten sich an die Schlussfolgerung des ersten Gutachtens. Sie plädierten dafür, dass Breivik in die forensische Psychiatrie eingeliefert werden sollte, weil sie nicht sicher seien, welches Gutachten richtig sei. Und im Zweifel sei es für den Angeklagten besser, als Patient denn als Häftling behandelt zu werden.

Anders sieht es bei Hinterbliebenen und Überlebenden aus. Eivind Dahl Thoeresen etwa überlebte den Bombenanschlag vor dem Regierungsgebäude knapp: "Ich habe mir oft gesagt, dass es nicht so wichtig ist, wie das Urteil ausfällt, aber ich bin doch erleichtert, dass er für schuldfähig erklärt wurde", sagt Thoresen. "Vor allem, weil wir um einen Prozess in der nächsten Instanz herumkommen."

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