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25.03.09

Tödlicher Kleingärtnerstreit

Rentner räumt Dreifachmord aus Notwehr ein

Ein halbes Jahr nach dem dreifachen Mord in einer Kleingartenanlage im niedersächsischen Gifhorn hat der Prozess gegen einen 66-jährigen Rentner begonnen. Der Angeklagte hat die Tat gestanden. Sein Motiv: jahrelange Streitigkeiten. Vor allem darüber, dass immer wieder Stöckchen auf seinem Rasen landeten.

DDP

8 Bilder

Der wegen dreifachen Mordes angeklagte Kleingärtner Wilfried R. aus Gifhorn hat die tödlichen Knüppelschläge auf seine Gartennachbarn gestanden. Der 66-jährige Rentner gab zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Hildesheim zu, ein Ehepaar und dessen 33-jährige Sohn aus dem Garten gegenüber mit einem Eichenstock jeweils "mehr als einmal auf Kopf, Brust und Hals" geschlagen zu haben. Die Nachbarn hätten ihn zuvor mit Fäusten angegriffen, sagte er. Er will nicht damit gerechnet haben, dass seine Schläge tödlich sein würden.

Der Bluttat im vergangenen September ging nach Aussage des Angeklagten ein jahrelanger Streit um Ordnung und um die Grundstücksgrenze der Gärten des Rentners voraus. Die Grenze der Gärten, die seiner Familie seit 100 Jahren gehören, pflegte der Rentner auf der Mitte eines Weges durch ausgelegte Zweige zu markieren.

Nachbarn von gegenüber hätten die Zweige aber immer wieder auf sein Grundstück geworfen oder vor seinem Gartentor aufgeschichtet, sagte er. Auch vor dem tödlichen Streit hätten die Nachbarn wieder Zweige über die Hecke geworfen.

Als "Nazischwein" beschimpft

Als Tatwaffe benutzte der ehemalige Automobilarbeiter einen fünf Zentimeter starken und 80 Zentimeter langen Stock. "Das Eichenholz aus dem Wald hatte ich mir als Stiel für eine Gartenhacke zurechtgeschnitzt", sagte der Angeklagte. Er habe Patrouillengänge durch die Gartenanlage gemacht. Als Verwalter habe er kontrolliert, ob nichts zerstört und nicht eingebrochen worden sei. Zudem seien in den Gärten auch "türkischen Menschen gewesen, die da nichts zu suchen hatten".

Bei Auseinandersetzungen konnte der 66-jährige nach eigenem Bekunden sehr laut werden. Nachbarn hätten ihn als "Nazischwein" bezeichnet, sagte er. Er habe die Besitzerin eines angrenzenden Gartens als "polnische Gans" tituliert.

Weiteren Streit gab es um einen nach Auffassung des Gartenbesitzers zu großen Kaninchenstall, der den späteren Opfern gehörte. Für den Angeklagten betrieb die Familie mit den Tieren einen "illegalen Schwarzhandel". Schließlich brannten vier Gartenlauben und der Stall ab, darunter auch eine neue Laube des Angeklagten. Nach dem Streit um die Kaninchen zog die Familie K. aus einem gepachteten Garten, der dem Angeklagten gehörte, auf ein Grundstück gegenüber um.

Laut Anklage heimtückisch aufgelauert

Die Anklage wirft dem Rentner dreifachen Mord vor und geht nicht von einem vorangegangenen Angriff der Nachbarn aus. Der 66-jährige habe sich vielmehr heimtückisch mit dem Knüppel in einem Gebüsch auf die Lauer gelegt, um den Nachbarn bei der illegalen Entsorgung von Gartenabfällen zu ertappen, sagte Staatsanwalt Wolfgang Scholz. Als der 33-Jährige Sohn der Familie K. das Gebüsch mit einer Schubkarre passiert habe, sei erst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Mit dem zuvor in der Hose versteckten Knüppel habe der Rentner dann zugeschlagen.

Nach der Schilderung des Staatsanwalts konnte sich der Schwerverletzte noch 20 Meter weit schleppen und brach dort unter weiteren Knüppelschlägen auf den Hinterkopf zusammen. Die 59-jährige Mutter und der 64-jährige Vater des Mannes seien wegen der Hilferufe ihres Sohnes sofort herbeigeeilt, sagte Scholz. Auch ihnen habe der Wilfried R. mehrere Male auf Kopf und Hals geschlagen. Alle drei Opfer hätten noch mindestens 20 Minuten gelebt und seien an den Folgen der Kopfverletzungen gestorben.

Quelle: dpa/jk/kami
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