21.08.12

Werbeklausel-Verstoß

Phelps darf seine Olympiamedaillen wohl behalten

Superstar Michael Phelps, erfolgreichster Edelmetallsammler bei Olympischen Spielen, muss nach Angaben des amerikanischen NOKs nicht mit der Aberkennung der sechs Medaillen von London rechnen.

Foto: REUTERS

Platz 1: Michael Phelps (Medaillen: 22/Schwimmen/USA)

12 Bilder

Michael Phelps genießt sein neues Leben ohne Badehose. Der nach den Olympischen Spielen in London zurückgetretene Schwimm-Superstar spielt Golf, kocht und schaut Fernsehen. Alles könnte so schön sein, wäre da bloß nicht der Wirbel um zwei zu früh in Umlauf geratene Werbefotos.

Doch der Rekord-Olympiasieger bleibt gelassen, die Aberkennung seiner sechs Medaillen von London wegen eines möglichen Verstoßes gegen die IOC-Charta muss er nun offenbar doch nicht befürchten.

"Wir sehen kein Problem. Soweit das USOC involviert ist, ist die Kampagne erst nach Ablauf der Frist gestartet. Wenn Olympia vorbei ist, wird nach News gesucht. Hier sehe ich aber keine. Ende der Geschichte", twitterte Patrick Sandusky, Sprecher des Nationalen Olympischen Komitees der USA (USOC).

Fotos mit Latynina

Auf dem einen Foto sitzt Phelps in der Badewanne mit Schwimmbrille, auf dem anderen trägt der 27-Jährige einen eleganten schwarzen Anzug und Krawatte und unterhält sich mit der ehemaligen Kunstturnerin Larissa Latynina (77) auf einer Couch.

Problem war dabei nicht das Motiv, sondern die Tatsache, dass die beiden Schnappschüsse eines französischen Luxuslabels bereits vor Ablauf der olympischen Werbeverbotsfrist im Internet zu sehen waren.

NOK bei Verstoß der Werbeklausel zuständig

Damit könnte der Amerikaner, der in seiner Karriere insgesamt 22 Olympia-Medaillen (18 Gold, 2 Silber, 2 Bronze) gewann, die Regel 40 der olympischen Charta verletzt haben. Kurz vor, während und bis wenige Tage nach den Spielen ist es den Sportlern nämlich untersagt, Werbung für Unternehmen zu machen, die nicht offizielle Sponsoren des Internationalen Olympische Komitees (IOC) sind.

Obwohl es sich um eine IOC-Regel handelt, sei das jeweils nationale Olympische Komitee bei Verstößen der Werbeklausel zuständig, sagte ein IOC-Sprecher dem Portal "swimmingworldmagazine.com". Eine Aberkennung der vier Gold- und zwei Silbermedaillen von London gilt deshalb als wenig wahrscheinlich.

Bilder zu früh im Internet

Der Start der Werbe-Kampagne war eigentlich erst für den 16. August vorgesehen, doch zwei Bilder fanden via Internet schon vorher den Weg in die Öffentlichkeit. Woher sie kamen, ist noch nicht bekannt. Phelps' Manager Peter Carlisle beteuerte, dass sein Schützling diese Bilder nicht freigegeben habe.

Auch bei dem Label selbst war die Verwirrung groß. Das von US-Starfotografin Annie Leibovitz aufgenommene Badewannenfoto sei nicht Bestandteil der offiziellen Werbekampagne, hieß es aus Medienkreisen.

Quelle: dapd/fb
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