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Eishockey

Eisbär Florian Busch ist bis 2011 gesperrt

Eishockey-Nationalspieler Florian Busch von den Eisbären Berlin ist wegen eines Verstoßes gegen die Dopingrichtlinien bis Februar 2011 gesperrt worden. Zunächst hatte es so ausgesehen, als würde Busch einer harten Strafe entgehen. Doch nun entschied der Internationale Sportgerichtshof.

Eishockey - Eisb¿ren Berlin Deutscher Meister 2009
Foto: picture-alliance / City-Press Gm/picture alliance
Florian Busch darf bis 2011 nicht aufs Eis

Ist es nun das Ende in einem Drama, das sich über 15 Monate hinzog oder ist es das nicht? Zumindest verkündete der Internationale Sportgerichtshof Cas am Dienstag sein Urteil im Fall des Berliner Eishockey-Spielers Florian Busch. Und dieses fiel drastisch aus: Wegen einer verweigerten Dopingprobe sperrte die oberste Sportgerichtsinstanz den Eisbären-Profi bis zum 21. Februar 2011. Diese Sperre gilt auch für die Deutsche Eishockey-Liga (DEL), wie im Urteil ausdrücklich erwähnt wird.

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Genau dies könnte zu weiteren rechtlichen Schritten des 24-jährigen Busch und seines Anwalts Klaus Sturm führen. „Bevor sie eine Stellungnahme abgeben, will sich Herr Sturm die Urteilsbegründung genau durchlesen. Danach wird beraten, wie es weitergeht“, sagte Eisbären-Manager Peter John Lee. Der war zunächst davon ausgegangen, die Sperre würde sich nur auf internationale Einsätze beziehen. In Punkt 106 des Urteils zur Klage der Weltantidopingagentur (Wada) gegen den Eishockey-Weltverband IIHF und Busch schließt der Cas eine Ausweitung der Sperre auf die Liga jedoch explizit ein. Ebenso jegliche Inline-Aktivitäten.

Auf Busch kommen also schwere Zeiten zu – für die er selbst verantwortlich ist. Unwissend bezüglich der möglichen Konsequenzen verweigerte er am 6. März 2008 bei sich daheim gegenüber einem Kontrolleur der Nationalen Antidopingagentur (Nada) einen Test. Erst Stunden später, diesmal aber im Auftrag des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB), holte Busch den Test nach, ohne Befund.

Dies reichte dem DEB, um Busch lediglich mit einer Geldstrafe von 5000 Euro sowie 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu sanktionieren. Sogar bei der WM 2008 setzte der Verband Busch ein. Was sich nun als verhängnisvoller Fehler erweisen könnte. Denn genau dieser Fakt ist es, der zur Sperre geführt hat.

Vor dem Cas waren zwei Verfahren anhängig. Zum einen gegen das Urteil des Adhoc-Schiedsgerichts des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), zum anderen gegen die IIHF. Das DOSB-Schiedsgericht hatte Busch am 3. Dezember, nachdem die Wada im Auftrag der Nada eine Klage gegen das DEB-Urteil angestrengt hatte, nicht gesperrt. Der DEB war „zum maßgeblichen Zeitpunkt seinen Verpflichtungen, den Nada-Code in sein Regelwerk zu übernehmen und den Spieler Florian Busch zur Einhaltung dieser Dopingbestimmungen zu verpflichten, nicht nachgekommen“, hieß es in der Begründung. Damit fehlte die Rechtsgrundlage für eine Sperre.

Dieses Urteil wurde vom Cas anerkannt. Da aber Busch, wie in Punkt 59 des Urteils gegen die IIHF und Busch ausgeführt wird, bei der WM – dies auch schon in den Vorjahren – eine Vereinbarung unterschrieben hat, sich den Regeln, einschließlich der Dopingbestimmungen, des Weltverbandes zu unterwerfen, sei den Forderungen der Wada nach einer zweijährigen Sperre nachzukommen. Das Urteil des DOSB-Schiedsgerichts habe auf die Wirksamkeit der Sperre keinen Einfluss.

"Hart, aber gerecht"

DEB-Präsident Uwe Harnos versteht das nicht. „Ich kann über das Urteil nur den Kopf schütteln. Es ist mir völlig unbegreiflich. Im ersten Verfahren hat man uns noch Recht gegeben, im zweiten wurde der Klage stattgegeben. Der Streitgegenstand ist doch gleich“, sagte er. Offenbar bestehen doch geringe Unterschiede. Das dreiköpfige Cas-Gremium unter Vorsitz von Michael Geistlinger (Schweiz) jedenfalls prüfte genau und ließ sich nach der Anhörung am 22. April zwei Monate Zeit.

Die Nada nahm den Schiedsspruch des Cas mit Wohlwollen auf. „Das Urteil ist hart, aber gerecht. Ein anderes Urteil konnten wir nicht erwarten. Für 5000 Euro und gemeinnützige Arbeit kann man sich nicht freikaufen – das ist ein wichtiges Signal. Er hat die Regeln nicht eingehalten. Das war kein Dummer-Jungen-Streich“, sagte der Vorstandsvorsitzende Armin Baumert. Der Verzicht auf die WM 2009 und die geleistete Sozialarbeit führten lediglich dazu, dass zwei Monte der Sperre bereits abgegolten sind.

Bleibt nur die Frage, wie die DEL, die eine eigenständige Gesellschaft ist, mit dem Urteil umgeht. Die Liga ist mit dem DEB per Kooperationsvertrag verbunden, der DEB wiederum muss für die Durchsetzung der Sperre sorgen. „Wir werden uns das Urteil mit Sorgfalt durchlesen und uns dabei juristischen Beistand besorgen“, sagte Sprecher Alexander Morel.

Vermutlich wird der Fall also noch einmal in die Verlängerung gehen, Buschs Anwalt wird sich erst nach Studium der Urteile dazu äußern. Womöglich sieht ein Zivil- oder Arbeitsgericht den Sachverhalt etwas gnädiger. In jedem Fall wird Busch seinen Fehler noch eine Weile bitter bereuen.

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Florian Busch im Kurzporträt

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