Doping-Probe
Berliner Eishockey-Profi Busch beschäftigt Sportgericht
Dienstag, 21. April 2009 23:39Der Dopingvorwurf holt Florian Busch erneut ein. Mehr als ein Jahr, nachdem der Berliner Eishockey-Profi vorübergehend die Dopingprobe verweigerte, und zwei Tage vor der Weltmeisterschaft werden am Mittwoch zwei Klagen vor dem Internationalen Sportgerichtshof verhandelt. Für Busch könnte es auf eine zweijährige Sperre hinauslaufen.

Zwei Tage vor der WM in der Schweiz holt der Fall des Berliner Spielers Florian Busch den Deutschen Eishockey-Bund (DEB) noch einmal ein. Vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne beginnt am Mittwoch (8.30 Uhr) das letzte Kapitel der fast unendlichen Geschichte. Behandelt werden zwei Klagen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gegen den Weltverband IIHF und gegen den DEB. Am Ende könnte der Berliner Stürmer doch noch gesperrt werden.
„Der Ausgang ist völlig offen“, sagte Buschs Anwalt Klaus Sturm: „Das Schlimmste, was passieren kann, sind zwei Jahre Sperre. Busch hatte am 6. März 2008 eine Dopingkontrolle zunächst verweigert und sie später nachgeholt. Das zuständige DEB-Gremium verhängte gegen den Nationalspieler nicht, wie von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gefordert, eine zweijährige Sperre, sondern nur eine Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit.
Der Berliner durfte bei der WM 2008 in Kanada spielen. Der Weltverband sperrte ihn trotz der Aufforderung durch die WADA nicht, weil der nationale Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft war. Gegen diese Entscheidung richtet sich die erste Klage, die ab 8.30 Uhr verhandelt wird.
Ab 12 Uhr geht es dann um das Urteil des Adhoc-Schiedsgerichts des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), das Busch im Dezember ebenfalls nicht gesperrt hatte, weil er zum Zeitpunkt der verweigerten Kontrolle die Athletenvereinbarung nicht unterschrieben hatte und der WADA-Code noch nicht in den DEB-Statuten verankert war. Mittlerweile hat der DEB sein Regelwerk entsprechend aktualisiert.
Kniffliger ist die Sachlage im ersten Verfahren. Die WADA geht davon aus, dass Busch durch seine WM-Teilnahme und die Unterschrift unter den Antrag auf Spielberechtigung die Bestimmungen des Anti-Doping-Codes anerkannt und sich der Gerichtsbarkeit des CAS unterworfen hat. „Wir meinen, dass die nur für Dinge während der WM gilt“, sagte Harnos.
Busch, der vor einer Woche mit den Eisbären Berlin zum vierten Mal deutscher Meister wurde, ist in Lausanne als Verfahrensbeteiligter vor Ort. Seine Lebensgefährtin Maria Theresia Rummel ist als Zeugin geladen. Wegen der Finalspiele gegen die Düsseldorfer EG hatte Anwalt Sturm eine Verlegung der mündlichen Anhörung vom 9. April auf Mittwoch erreicht. Der DEB wiederum scheiterte mit seinem Ansinnen, den Termin bis nach der WM zu verschieben.
Einfluss auf die Weltmeisterschaft in der Schweiz hat das Verfahren ohnehin nicht. Solange der Fall nicht endgültig abgeschlossen ist, gehört Busch nicht zum Aufgebot der deutschen Nationalmannschaft. „Er wird erst wieder berücksichtigt, wenn alles erledigt ist“, sagte Harnos. Da Busch somit seit fast einem Jahr - quasi freiwillig - international pausierte, könnte diese Zeit auf eine mögliche Sperre angerechnet werden. Mit einer Entscheidung des CAS ist erst in einigen Wochen zu rechnen.



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