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Doping-Vorwürfe

Pechstein wird bei Weltcup frostig empfangen

Die Berliner Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wird von den Konkurrentinnen beim Weltcup in Salt Lake City unterkühlt empfangen. Auch deutsche Sportfunktionäre sehen ihren Start mit Skepsis. Denn sollte Pechstein unter die besten Acht läuft, schafft sie die sportliche Qualifikation für die Olympischen Winterspiele im Februar. Und dann hat der Deutsche Olympische Sportbund ein Problem.

Auf frostige Verhältnisse war Claudia Pechstein vorbereitet, und das lag nicht am Schnee in Salt Lake City. Der Berliner Eisschnellläuferin dämmerte schon vor ihrem Flug in die USA am Mittwoch, dass die Konkurrenz sie nach ihrem gerichtlich erwirkten Ausnahmestartrecht beim 3000-Meter-Weltcup am Freitag nicht mit großer Sympathie empfangen würde. „Auf die Gesichter bin ich gespannt“, hatte Pechstein angriffslustig gesagt, „vielleicht sollte ich eine Kamera mitnehmen.“

Tatsächlich schlägt ihr eine Abneigung entgegen, die das entscheidende Rennen dieses Winters nicht nur wegen des juristischen Hickhacks und der fehlenden Wettkampfpraxis zum großen Harakiri geraten lässt. „Es ist für mich Motivation, Pechsteins Zeit zu unterbieten“, kündigte zum Beispiel Olympiasiegerin Ireen Wüst an.

Pechstein gefällt sich längst in der Rolle des Sportjustizopfers. Stimuliert vom Minimalerfolg vor dem Schweizer Bundesgericht erwägt ihr Umfeld weitere Versuche, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zusätzliche Ausnahmegenehmigungen für Pechsteins Karriere im Konjunktiv einzuklagen. Vielen Sportfunktionären graut schon vor dem Höhepunkt der juristischen Kunststückchen.

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Die Chronologie im Fall Claudia Pechstein

Weil Pechsteins Anwälte erst in einigen Wochen die ausführliche Begründung für ihren Klagenantrag gegen das Cas-Urteil beim Bundesgericht einreichen müssen, gehen Fachleute davon aus, dass bis zu den Winterspielen in Vancouver (12.2.2010 bis 28.2.2010) wohl kein Urteil in der Hauptsache vorliegt. Kommt es so, müsste die wegen erhöhter Blutwerte vom Weltverband gesperrte Pechstein ihren Olympiastart im Eilverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einklagen. Dem Deutschen Olympischen Sportbund droht die undankbare Aufgabe, eine Medaillenkandidatin mitzunehmen, deren Olympiaergebnisse gestrichen werden, sobald das Gericht das Cas-Urteil bestätigt.

Die galanteste Lösung des Dilemmas spricht niemand aus. Doch indirekt klingt durch, dass die Erledigung des Problemfalls auf sportlichem Wege in Funktionärskreisen bevorzugt würde. Wenn Pechstein in Salt Lake City bei der letzten Möglichkeit nicht unter die besten Acht läuft, hätte sie die Qualifikation sportlich verfehlt. „Ich werde volles Risiko gehen“, kündigte sie an, „es ist meine einzige Chance.“

Der DOSB mauert. „Wir werden den Wettkampf von Frau Pechstein am Freitag abwarten, um zu sehen, ob sie die Norm erfüllt“, sagt Generaldirektor Michael Vesper, „wir hoffen, dass das Gericht bald eine endgültige Entscheidung trifft. Ich halte mich an meinen alten Grundsatz als Bauminister: Auf Spekulationen sollst du kein Haus bauen.“

In seinen Grundsätzen zur Nominierung der Olympia-Mannschaft hat der Dachverband sich ein letztes Schlupfloch gesichert. In schwebenden Fällen wie jenem von Pechstein sieht Punkt 5.2 „eine Einzelfallentscheidung“ vor. Auch wenn Pechstein also bei Erreichen ihrer Qualifikationsnorm von ihrer Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft für Olympia vorgeschlagen würde, hätte das DOSB-Präsidium relativ freie Hand, sie dennoch lieber nicht zu nominieren.



Erschienen am 09.12.2009

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