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09.02.12

DFB-Pokal

De Camargos Foul am Fair Play bleibt unbestraft

And the Oscar goes to ..: Warum der Mönchengladbacher Igor de Camargo für seine Schauspieleinlage gegen Hertha BSC keine Konsequenzen fürchten muss.

dpa/DPA

1899 Hoffenheim - SpVgg Greuther Fürth 0:1 (0:1) Die Franken wollten in Sinsheim ihre Außenseiterchance nutzen. Und die Fürther waren in diesem Pokal-Wettbewerb noch ohne Gegentor.

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Auch am Tag nach dem Aus war der Ärger bei Hertha BSC noch nicht verflogen. "Ich bin noch zu emotional für eine Antwort", antwortete Trainer Michael Skibbe auf die Frage, wie viel Gefühl noch in ihm sei nach diesem 0:2 nach Verlängerung im Viertelfinale des DFB-Pokals gegen Borussia Mönchengladbach. Tief saß der Frust über das Ausscheiden nach einer an sich guten Leistung seiner Mannschaft.

Noch mehr als die vierte Niederlage im vierten Spiel unter Skibbe erregte die Berliner aber die spielentscheidende Szene in der 99. Minute: Gladbachs Igor de Camargo und Roman Hubnik hatten sich ein Laufduell im Hertha-Strafraum geliefert, und Hubnik ging nach einem Schubser de Camargos zu Boden.

Der Herthaner berappelte sich, rannte auf seinen Rivalen zu, baute sich dicht vor dessen Gesicht auf – berührte ihn aber erst, als dieser selbst den Kopf neigte. De Camargo fiel theatralisch zu Boden, Schiedsrichter Felix Brych zeigte Hubnik wegen einer Tätlichkeit die Rote Karte und entschied obendrein auf Elfmeter. Den Strafstoß nutzte Filip Daems zum Führungstor (101. Minute), den zweiten Treffer erzielte Oscar Wendt (120.+1).

"Unfassbar, unfassbar", sagte Skibbe nach der Partie, "der Schiedsrichter hat als Einziger in Deutschland einen Elfmeter gesehen". Hubnik wurde vom DFB-Sportsgericht für ein Spiel gesperrt. "Morgenpost Online" beantwortet die wichtigsten Fragen zu der Szene, die Deutschland über Moral und Anstand diskutieren lässt.

Warum hat Schiedsrichter Brych überhaupt so entschieden?

Die Umstände sprachen tatsächlich für eine Tätlichkeit Hubniks. Herthas Spieler kam mit Schwung angelaufen; dass der Kontakt von de Camargo ausging, war nur im Fernsehen zu erkennen. Sowohl der Ablauf als auch der Glaube an den Sportsgeist des angeblich getroffenen Spielers ließen Brych die falsche Entscheidung treffen.

"Trotz aller Kritik an Brych darf nicht vergessen werden, dass hier ein Spieler durch seine Theatralik den Fair-Play-Gedanken mit Füßen getreten hat. Das ist die Ursache", sagte Herbert Fandel, Vorsitzender der Schiedsrichterkommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Brych hat seinen Fehler intern zugegeben.

Warum wird das Spiel dann nicht wiederholt?

Die Spielordnung des DFB listet in Paragraf 13 zahlreiche Gründe für einen Einspruch gegen die Spielwertung auf. Unter anderem: "Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat."

Beeinflusst hat Brych den Ausgang des Spiels zwar, doch die Entscheidungen waren regelkonform. Ein Regelverstoß liegt nicht bei einer falschen Tatsachenentscheidung vor, sondern nur, wenn auf ein beobachtetes Ereignis eine falsche Regel zur Anwendung kommt.

Warum legt Hertha BSC nicht Widerspruch gegen die Sperre ein?

Hertha BSC hat das Urteil akzeptiert, weil das DFB-Sportgericht mit der Festlegung der Sperre auf ein Spiel lediglich das vom Weltverband Fifa festgelegte Mindestmaß eingehalten hat. Eine Rote Karte muss demnach zwingend mit einem Spiel Sperre bestraft werden.

Das Fehlurteil von Schiedsrichter Brych gestand der DFB damit aber trotzdem, denn normalerweise gibt es für eine Tätlichkeit mindestens drei Spiele Sperre. Diese kann nur in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden.

Muss Igor de Camargo mit einer nachträglichen Strafe rechnen?

Nein, eine nachträgliche Bestrafung für eine Schwalbe ist fast nicht möglich. Einen solchen Fall hat es in der Bundesliga erst einmal gegeben: 1995 wurde Andreas Möller für eine Schwalbe nachträglich für zwei Spiele gesperrt, weil er im Nachhinein sein Schummeln zugegeben hatte.

Für alle anderen Fälle gilt: Eine Schwalbe ist als Betrugsversuch nicht zu ahnden, weil der Vorsatz nicht bewiesen werden kann.

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