Verfahrenskosten
Steuerzahler finanzieren das Pechstein-Gutachten
Die Bundespolizei hat als Arbeitgeber von Claudia Pechstein ein Gutachten in Auftrag gegeben, und daher wird der Steuerzahler an den Verfahrenskosten beteiligt. Das bestätigte das Bundesinnenministerium. Ab dem 5. November kann bei dem mutmaßlichen Dopingfall mit einem Urteil gerechnet werden.
Der Steuerzahler ist an den Verfahrenskosten der wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrten Eisschnellläuferin Claudia Pechstein beteiligt. Die Studie eines ihrer Gutachter, Professor Christof Dame von der Berliner Charite, wurde von der Bundespolizei als Pechsteins Arbeitgeber finanziert. Das bestätigte das Bundesinnenministerium der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ). Dem Sport-Informations-Dienst (SID) erklärte Pechsteins Manager Ralf Grengel: "Claudia hat in diesem Verfahren immense Kosten zu tragen, von daher ist eine Unterstützung durch die Bundespolizei eine willkommene Entlastung."
Willkommen ist Claudia Pechstein auch die Vorverlegung ihres möglichen Urteiltermins. Wie der Internationale Sportgerichtshof Cas mitteilte, kann mit dem Spruch der Berufungsverhandlung bereits ab dem 5. November gerechnet werden. Ursprünglich hatten die obersten Rechtshüter des Sports ihr Urteil frühestens ab dem 10. November angekündigt. Die fünfmalige Olympiasiegerin Pechstein darf damit doch noch auf ihre Teilnahme am Heim-Weltcup vom 6. bis 8. November in Berlin hoffen.
Gutachter Christof Dame hatte bei der Revisionsverhandlung in der vergangenen Woche vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas ein Gutachten vorgelegt, das Claudia Pechstein eine Veränderung des Epo- und des Epo-Rezeptoren-Gens bescheinigte. Auf diese genetische Disposition könnten nach Ansicht des Professors "theoretisch" die überhöhten Retikulozyten-Werte Pechsteins zurückzuführen sein, die den Weltverband veranlassten, die Berlinerin für zwei Jahre zu sperren.
"Wir können Ihnen bestätigen, dass für Frau Pechstein eine Kostenzusage zu einer Untersuchung in der Charite zu Lasten der Heilfürsorge der Bundespolizei gegeben wurde", erklärte das Ministerium. "Dies geschah, um krankheitswertige hämatologische Störungen auszuschließen." Und weiter hieß es: "Auch bei allen anderen Bundespolizisten und -polizistinnen werden gegebenenfalls solche Untersuchungen zur Abklärung unklarer Befunde in Auftrag gegeben."
Dame, bisher in der Boulevard-Presse nur als "Professor x" bekannt, legte Wert darauf, dass seine Studie nicht von Claudia Pechstein, sondern von der Bundespolizei in Auftrag gegeben wurde. Damit werde klar, dass er nicht als bestellter Gutachter anzusehen sei.
Nach der Revisionsverhandlung Ende der vergangenen Woche vor dem Cas wartet Pechstein nun auf ihr Urteil. Eine Entscheidung wird es nicht vor dem 5. November 2009 geben.
Die Berufung von Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband ISU war am vergangenen Freitag im Cas-Amtssitz in Lausanne nach zwei Sitzungstagen beendet worden. Die ISU hatte Pechstein nur aufgrund von Indizien, die ihrer Meinung nach Blutdoping beweisen, für zwei Jahre gesperrt.
Mit Expertengutachten hat die Berlinerin in Lausanne versucht, ihre Unschuld zu beweisen. Hinweise auf eine "angeborene, leicht kompensierte Hämolyse" und eine "Epo-Gen-Variante" im Körper der 37-Jährigen sollten eine Erklärung für eine natürliche Ursache ihrer schwankenden Retikulozytenwerte geben.
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