29.06.12

Berlin

Kommt der Hundeführerschein?

Die Berliner sollen über das neue Hundegesetz mitbestimmen können. Justizsenator Thomas Heilmann will nach der Sommerpause einen "Bello"-Dialog starten: Online, aber auch in Expertenrunden können Bürger dann Wünsche und Ideen einbringen. Ein Vorschlag, der bereits auf dem Tisch liegt, ist die Einführung eines Hundeführerscheins. Er könnte die umstrittene "Kampfhundeliste" ersetzen.

Foto: dpa
Kampfhundeverordnung in Baden-Württemberg
Gefährlich: In Berlin gibt es derzeit eine Kampfhundeliste. Sie ist umstritten.

Ziel dieses Hundeführerscheins ist es, eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter, aber auch eine tiergerechte Haltung zu überprüfen. Man versucht damit zu verhindern, dass falsch gehaltene Hunde aggressiv werden und zubeißen. Außerdem sollen auf Grund des "Hundeführerscheins" unüberlegte Spontankäufe von Hundewelpen verhindert und die Zahl der abgegebenen oder ausgesetzten Hunde im Tierheim gemindert werden. Denn die Tierheime sind voll - vor allem mit sogenannten "Listenhunden".

Als besonders gefährlich werden momentan in Berlin zehn Hunderassen eingestuft. Die vier Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu sind sogar meldepflichtig. Von diesen Rassen leben alleine etwa 7000 Tiere in der Hauptstadt, schätzt die Senatsverwaltung. "Wegen dieser Rasseliste machen Kampfhunde im Berliner Tierheim mittlerweile mehr als die Hälfte der im Tagesschnitt insgesamt 350 Hunde aus", sagt Wolfgang Apel, Präsident des Tierschutzvereins Berlin: "Ein Listenhund bleibt in der Regel 530 Tage bei uns – unabhängig davon, ob er verhaltensauffällig geworden ist oder nicht." Andere Hunde fänden schon nach 162 Heimtagen ein neues Zuhause. Dies ist vor allem ein Problem für die Heimleitung, weil sie dadurch, dass die Hunde so lange im Tierheim bleiben, mehr Kosten zu tragen hat. Zwar zahle die Stadt für jeden Hund eine Pauschale, sagte Apel, diese decke aber bei Weitem nicht die Kosten, da die Tiere wesentlich länger versorgt werden müssten, denn der Staat zahlt maximal für 19 Tage.

Der Hundeführerschein soll hier eine Verbesserung bringen. Ein solcher "Hundeführerschein" ist eingeteilt in verschiedene Klassen. Je nach Größe oder Rassen-Zuordnung sollen die Hundehalter eine oder mehrere theoretische und praktische Sachkunde-Prüfungen ablegen. Sind die Besitzer geeignet, so gibt es den amtlichen Führerschein. Die Hundebesitzer müssen ihn dann z. B. beim Gassigehen mit dem Hund dabei haben und auf Verlangen vorzeigen.

Die Führerscheinklassen:

"Da die Gefährlichkeit und somit das sichere Führen von Hunden auch von der Größe und rassetypischen Veranlagungen abhängen kann, wurde eine Eingruppierung in drei verschiedene Klassen gewählt", heißt es im Entwurf.

Zur Klasse 1 gehören Hunde, die im ausgewachsenen Alter eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern haben. Unter Führerscheinklasse 2 fallen die Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von über 40 Zentimetern tragen und nicht zu den "gefährlichen Rassen" zählen. In die Klasse 3 werden Hunde eingruppiert, die laut Gesetzentwurf u.a. für den Hundekampf genutzt werden. Aber es sind auch bestimmte Wach- und Schutz- oder Hirtenhunde vertreten.

Hundeführerschein umstritten: Wie soll Kontrolle funktionieren?

Nach einer Umfrage unter Hundebesitzern zeigt sich, dass die meisten bereits von dem Hundeführerschein gehört haben, jedoch sind die Meinungen geteilt, ob ein solcher Führerschein sinnvoll ist oder nicht. Auch bei der Umsetzung des Hundeführerscheins sehen viele Befragte Probleme, da viele der in Berlin lebenden Hunde gar nicht angemeldet sind, weil sie z. B. aus dem Ausland nach Berlin geschmuggelt wurden. Außerdem stellt sich die Frage, wie das Land Berlin überwachen will, dass alle Hundebesitzer diese Prüfung absolvieren. Das größte Problem ist, dass viele Hunde sicherlich nicht gut gehalten werden. "Was soll denn mit den Hunden passieren? Das Tierheim ist doch schon voll genug mit anderen Hunden und jetzt auch noch diese Tiere, die nicht artgerecht gehalten werden? Das Tierheim platzt doch dann aus allen Nähten", so eine Befragte.

Bei der Frage, ob der Staat die Kosten für den Hundeführerschein übernehmen sollte, zeigten sich viele unschlüssig. Ein Argument, das dafür spricht, dass der Staat die Kosten übernimmt, ist, dass viele Leute sich diesen Führerschein nicht leisten können, da sie eventuell ein geringes Einkommen haben. Jedoch müssten die Hundebesitzer bereits beim Kauf eines Tieres wissen, wie groß die Verantwortung für einen Hund ist und dies auch berücksichtigen. Dazu gehören dann eben auch Kosten wie die für den Hundeführerschein.

Der Entwurf für den Hundeführerschein ist noch nicht vollständig ausgearbeitet - auch andere Vorschläge für das neue Hundegesetz liegen auf dem Tisch. Zu hoffen ist, dass es am Ende des "Bello-Dialogs" zu einer Lösung kommt, mit der jeder zufrieden sein kann.

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